Bei einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf geht es um Alles. Ihre Freiheit. Ihre Reputation. Häufig um Ihre gesamte bürgerliche Existenz. Gleichzeitig gibt es keinen Bereich, in dem der Staat so massiv in Grundrechte wie im Strafrecht eingreifen kann. Im Sexualstrafrecht kommt ein besondere Ermittlungseifer und häufig eine Vorverurteilung durch die Strafverfolgungsbehörden hinzu.

In dieser Situation brauchen Sie jemanden, der absolut parteiisch an Ihrer Seite steht. Unabhängig davon ob schuldig oder unschuldig. Ohne einen Strafverteidiger an Ihrer Seite gibt es keinen Machtausgleich und damit kein faires Verfahren.

 

Worauf kommt es bei der Auswahl an:

  • Exzellentes Fachwissen und Erfahrung

Exzellente Rechtskenntnisse im Sexualstrafrecht und in der Aussagepsychologie sind unabdingbar: Insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist es wichtig, die Schwächen der belastenden Aussage detailliert darzulegen, idealerweise bereits im Vorverfahren, also im Ermittlungsverfahren durch eine schriftliche Stellungnahme (Schutzschrift). Es kommt darauf an die Aussage anhand der vom Bundesgerichtshof anerkannten Kriterien analysieren und zu begründen, warum sie nicht auf Tatsachen beruht. Dies erfordert ständige Fortbildung und jahrelange Erfahrung. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist FAO-Dozent, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte für Strafrecht; dies im Sexualstrafrecht. Er ist seit 10 Jahren Strafverteidiger mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht und bundesweit gefragter Experte auf diesem Gebiet.

 

  • Nachweisbarer Erfolg

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig kann in der Regel bei einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf durch eine Schutzschrift eine Anklage und damit belastende öffentliche Hauptverhandlung verhindern. Lesen Sie hier die Bewertungen unserer Mandanten.

 

  • Höchste Spezialisierung

Zu unserer Überzeugung macht ein guter Strafverteidiger nichts Anderes außer Strafverteidigung.  Sie würden einem Augenarzt auch keine Hüft-OP anvertrauen. Aber diese Spezialisierung allein auf Strafrecht reicht heute nicht. Erforderlich ist eine Spezialisierung innerhalb des Strafrechts. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitet seit einem Jahrzehnt hoch spezialisiert im Sexualstrafrecht und Medizinstrafrecht. Er ist zudem Autor und Dozent in beiden Bereichen.

 

  • Vertrauen und Vertraulichkeit

Fachliche Exzellenz reicht nicht. Das Bauchgefühl muss stimmen. Gegenseitiges Vertrauen im Mandatsverhältnis ist Grundbedingung für eine erfolgreiche Verteidigung.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist nicht nur Strafverteidiger, sondern auch menschlicher Beistand in der belastenden Zeit eines Strafverfahrens. Schnelle Erreichbarkeit bei Sorgen und Ängsten sind dabei eine Selbstverständlichkeit.

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  • Kampfgeist, Leidenschaft und Mut

Eine engagierte Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren setzt Begeisterung für den Kampf im Sinne der Unschuldsvermutung, Freude an aussagepsychologischer Analyse und Mut zum selbstbewussten Auftreten gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verkörpert diese Maximen in jedem kleinen und großen Verfahren.

 

100 Prozent sind nicht genug, wenn es um die Freiheit geht.

 

Wir gehen die Extrameile für unsere Mandanten. In kleinen wie in großen Verfahren.

Häufig können Gerichte und Staatsanwaltschaften nur durch absolut einseitige Interessenvertretung, Erfahrung und Hartnäckigkeit von einer Verurteilungsabsicht abgebracht werden. Anwälte, die einen „Kuschelkurs“ fahren und stets auf Harmonie bedacht sind, werden dieses Ziel nicht erreichen. Umgekehrt kann ein sinnloser Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden auch Schaden für den Mandanten anrichten.

Es kommt auf das richtige Fingerspitzengefühl an, zu erkennen wann kämpferische Agitation und wann Diplomatie gefragt sind.

Wir sind ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet und kämpfen parteiisch und unnachgiebig für das Ziel unserer Mandanten.

All dies setzt Leidenschaft voraus.

Sehr kompetente fachliche Beratung und Vertretung, man wird jederzeit als mensch mit dem notwendigen Respekt unter Wahrung der eigenen Privatsphäre betreut, ich war sehr zufrieden!

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  • Strategie und Akribie

Das Ziel der Verteidigung wird vom Mandanten vorgegeben. Bei der Entwicklung der Verteidigungsstrategie kommt es auf Erfahrung, Gespür und taktische Raffinesse an. In vielen Fällen ist es wichtig, Zeugen konfrontativ zu befragen. Genauso wichtig kann es aber auch sein, im richtigen Moment keine Fragen zu stellen und den Prozess konsensual zu führen. Wir wissen, in welchen Situationen mit entsprechenden Fragen oder Beanstandungen von Fragen des Gerichts zu reagieren ist; ebenso, wann Prozessstoff durch Beweisanträge in die Hauptverhandlung eingeführt werden muss. Vor allem aber können wir durch gut begründete Schutzschriften in aller Regel eine Gerichtsverhandlung verhindern von vorneherein eine Druckschwelle setzen, so dass es erst gar nicht zum Prozess und zur Bestrafung kommt.

 

 

FAQs

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Was sind überprüfbare Merkmale eines guten Anwalts für Sexualstrafrecht?

Fachanwaltstitel, höchste Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht, langjährige Erfahrung, Dozenten oder Autorentätigkeit im Fachbereich, Mandantenbewertungen, Prädikatsexamina.

Welche Qualitäten sollte ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht haben?

Ein herausragender Strafverteidiger in diesen Bereichen sollte über Empathie, Verständnis und hohes Durchsetzungsvermögen verfügen. Er sollte in der Lage sein, mit sensiblen Angelegenheiten einfühlsam umzugehen und die Belange seiner Mandanten ernst zu nehmen. Kampfgeist ist elementar. Ein Vertrauensverhältnis ist unabdingbar.

Warum ist die Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht wichtig?

In Fällen des Sexualstrafrechts geht es häufig um die Freiheit und die gesamte bürgerliche Existenz. Ein erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht sieht den Fall und seine Mandanten umfassend und wird für das bestmögliche Ergebnis, idealerweise die Verhinderung einer Anklage, eines öffentlichen Gerichtsverfahrens und einer Bestrafung hinwirken.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

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