Bei einem medizinstrafrechtlichen Vorwurf geht es für viele Ärzte und Ärztinnen um die Approbation und damit auch um die berufliche Zukunft. Es geht in manchen Fällen um die Freiheit aber in der Regel vor allem um die berufliche Karriere und den guten Ruf.

In dieser Situation brauchen Sie jemanden, der absolut parteiisch mit Erfahrung, Expertise und Fachwissen an Ihrer Seite steht.

Worauf kommt es bei der Auswahl an:

  • Exzellentes Fachwissen und Erfahrung

Das Medizinstrafrecht ist eine Sondermaterie. Exzellente Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht sind notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung. Ihr Verteidiger sollte auch mit dem medizinrechtlichen Wissen und entsprechender Erfahrung ausgestattet sein.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt seit 10 Jahren bundesweit im Medizinstrafrecht tätig, Autor im Medizinstrafrecht (Strafrecht im Praxiswerk „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern) und Dozent unter anderem für Medizinstrafrecht.

 

  • Nachweisbarer Erfolg

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in der Vergangenheit in aller Regel bei einem medizinstrafrechtlichen Vorwurf durch eine Schutzschrift eine Anklage und damit belastende öffentliche Hauptverhandlung verhindern.

 

  • Spezialisierung

Wie bei Ärzten ist auch bei Anwälten höchste Spezialisierung erforderlich. Leider ist sie anders als bei Ärzten gesetzlich nicht geregelt. Bei einem medizinstrafrechtlichen Vorwurf darf Sie jeder zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland verteidigen; auch wenn er bisher ausschließlich im Miet- und Familienrecht tätig war. Zu unserer Überzeugung macht ein guter Strafverteidiger nichts Anderes außer Strafverteidigung.  Aber diese Spezialisierung allein auf Strafrecht reicht heute nicht. Erforderlich ist eine Spezialisierung innerhalb des Strafrechts. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitet seit einem Jahrzehnt hoch spezialisiert im und Medizinstrafrecht und Sexualstrafrecht. Er ist zudem Autor und Dozent in beiden Bereichen.

 

  • Vertrauen und Vertraulichkeit

Fachliche Exzellenz reicht nicht. Das Bauchgefühl muss stimmen. Gegenseitiges Vertrauen im Mandatsverhältnis ist Grundbedingung für eine erfolgreiche Verteidigung.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist nicht nur Strafverteidiger, sondern auch menschlicher Beistand in der belastenden Zeit eines Strafverfahrens. Schnelle Erreichbarkeit bei Sorgen und Ängsten sind dabei eine Selbstverständlichkeit.

Vertrauen setzt auch Vertraulichkeit voraus. Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

In kaum einem Bereich kommt dieser berufsrechtlichen Vorschrift eine so große Bedeutung zu wie bei der Verteidigung von Ärztinnen und Ärzten. Diskretion und die Geheimhaltung des Strafverfahrens gegenüber Dritten sind für uns oberstes Gebot über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.

 

  • Strategie, Hartnäckigkeit und Akribie

Gerade im Medizinstrafrecht kommt auf das richtige Fingerspitzengefühl an, zu erkennen wann kämpferische Agitation und wann Diplomatie gefragt sind. Mit einem akribischen Aktenstudium, tief gehender Argumentation und Fachwissen können wir in aller eine Druckschwelle setzen, so dass es nicht zur Anklage und zu einem belastenden öffentlichen Gerichtsverfahren kommt. Oberstes Ziel, das mit aller Hartnäckigkeit fokussiert werden muss, ist der Erhalt der Approbation.

medizinstrafrecht-anwalt

FAQs

Dispaly:none

Was sind überprüfbare Merkmale eines guten Anwalts für Medizinstrafrecht?

Fachanwaltstitel, höchste Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht, langjährige Erfahrung, Dozenten oder Autorentätigkeit im Fachbereich, Mandantenbewertungen, Prädikatsexamina.

Welche Qualitäten sollte ein Strafverteidiger im Medizinstrafrecht haben?

Ein herausragender Strafverteidiger in diesen Bereichen sollte über Empathie, Verständnis und hohes Durchsetzungsvermögen verfügen. Er sollte in der Lage sein, mit sensiblen Angelegenheiten einfühlsam umzugehen und die Belange seiner Mandanten ernst zu nehmen. Kampfgeist ist elementar. Ein Vertrauensverhältnis ist unabdingbar.

Warum ist die Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers bei Vorwürfen im Medizinstrafrecht wichtig?

In Fällen des Medizinstrafrechts geht es häufig um die Approbation, die berufliche Zukunft und die gesamte bürgerliche Existenz. Ein erfahrener Strafverteidiger im Medizinstrafrecht sieht den Fall und seine Mandanten umfassend und wird für das bestmögliche Ergebnis, idealerweise die Verhinderung einer Anklage, eines öffentlichen Gerichtsverfahrens und einer Bestrafung hinwirken.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen auf

www.anwalt.de

255 Bewertungen

Bewertungen auf

www.google.de

595 Bewertungen

Was Mandanten
über uns sagen

897 Bewertungen