Die Durchsuchung – meist in den frühen Morgenstunden – ist ein Schock für jeden! Wenn bei Ihnen durchsucht wird, haben in der Regel Polizei, Staatsanwaltschaft und ein Gericht Sie als Beschuldigten einer in der Regel schwerwiegenden Straftat eingeordnet.

Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung von Privat- und Geschäftsräumen ist eine für Viele traumatisches Ausnahmeerlebnis.

Umso wichtiger ist es Ruhe zu bewahren, keine Angaben zu machen und umgehend im Anschluss einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Eine Durchsuchung ist für Sie eine beängstigende und auch belastende Situation, in der es wichtig ist, Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren.“

Viele Durchsuchungen sind rechtswidrig. In bestimmten Fällen folgt daraus sogar ein Beweisverwertungsverbot. Dies sollten Sie aber auf keinen Fall mit der Polizei diskutieren sondern in Ruhe im Anschluss mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.

Verhalten bei der Durchsuchung

Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zum

Verhalten bei einer Durchsuchung. Hat die Durchsuchung schon stattgefunden? Haben Sie die nachfolgenden Verhaltensregeln nicht eingehalten? Das ist kein Problem und nur verständlich. Wir stehen an Ihrer Seite! Fast niemand schafft es in der überraschenden Situation eine Durchsuchung alles richtig zu machen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team stehen an Ihrer Seite.

 

  • Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren

Sobald es Ihnen möglich ist, setzen Sie sich zu Beginn oder spätestens nach der Durchsuchung mit der Kanzlei eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht in Verbindung.

 

  • Keine Aussage machen

Der wichtigste Ratschlag von Allen ist es keine Angaben zu machen. Das ist Ihr gutes Recht, über das Sie belehrt werden müssen. Stellen Sie auch keine Fragen! Lassen Sie sich auch nicht auf vermeintlichen Small-Talk mit den Beamten ein. Auch harmlose Fragen nach dem letzten Urlaub und Gästen können Verteidigungschancen verschlechtern.

 

  • Bewahren Sie Ruhe

Eine Hausdurchsuchung kann sehr beängstigend sein. Auch wenn es Ihnen natürlich nicht gefallen wird, dass Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz durchsuchen: Leisten Sie bei der Durchsuchung keinen Widerstand und verhalten Sie sich höflich distanziert.

 

  • Notizen machen

Damit Ihr Verteidiger später das Beste für Sie herausholen kann, machen Sie sich Notizen über den Ablauf der Durchsuchung. Achten Sie besonders darauf, ob Sie belehrt wurden. Denn wenn diese Belehrung vergessen wurde, liegt bereits ein Verfahrensfehler vor. Weisen Sie aber niemals auf eine fehlende Belehrung hin. Notieren Sie auch ungewöhnliche Orte, an denen die Beamten suchen.

 

  • Widerspruch gegen Beschlagnahme erklären

Wenn die Beamten Beweismittel mitnehmen, lassen Sie sich diese zeigen und widersprechen Sie gleichzeitig der Sicherstellung. Zwar haben Sie im Moment der Durchsuchung keine Möglichkeit, sich gegen die Mitnahme zu wehren, aber so muss eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden. Ist das nicht passiert kein Problem. Ihr Strafverteidiger kann dies umgehend nachholen oder korrigieren.

 

  • Protokoll der Durchsuchung aushändigen lassen

Lassen Sie sich ein Protokoll über die beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. Achten Sie besonders auf die Dokumente, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden. Lesen Sie diese sorgfältig durch. Achten Sie bei den beschlagnahmten Gegenständen auf die bereits gesetzten Häkchen und erklären Sie nochmals deutlich, dass Sie mit der Sicherstellung nicht einverstanden sind. Achten Sie stattdessen darauf, dass der Widerspruch auf dem Formular vermerkt ist. Sie können übrigens nicht gezwungen werden, das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben.

 

  • Durchsuchungsbeschluss („Durchsuchungsbefehl“) aushändigen lassen

In der Regel, aber nicht immer, liegt ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss (umgangssprachlich Durchsuchungsbefehl) vor. Lassen Sie sich diesen unbedingt aushändigen. Kommentieren Sie diesen inhaltlich nicht.

 

  • Keine Passwörter rausgeben

Geben Sie keine Passwörter heraus. Sie sind dazu nicht verpflichtet. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, diese zu nennen. Das sollten Sie aber unbedingt zuvor mit Ihrem Strafverteidiger besprechen.

 

  • Keine Entbindung von der Schweigepflicht

Entbinden Sie niemals Ärzte, Rechtsanwälte oder andere Berufsgeheimnisträger von der Schweigepflicht

anwalt-hausdurchsuchung

FAQs

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Was sollte ich tun, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführen möchte?

Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben und stellen Sie auch keine Fragen. Kontaktieren Sie umgehend die Kanzlei eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht.

Habe ich das Recht, eine Hausdurchsuchung zu verweigern?

Es gibt viele rechtswidrige Durchsuchungen. Teilweise folgen daraus Beweisverwertungsverbote. In der konkreten Situation der Durchsuchung besteht aber kein erfolgsversprechendes Mittel diese abzuwenden.

Wie kann mir ein Strafverteidiger bei einer Hausdurchsuchung helfen?

Ein Strafverteidiger kann Ihnen vor allem ganzheitlich helfen das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen. In Bezug auf die Durchsuchung wird er die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen und daraus ableitbare Rechte für Sie geltend machen.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

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