Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:
08.05.2026
08.05.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heidelberg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
06.05.2026
06.05.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
04.05.2026
04.05.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
28.04.2026
28.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
25.04.2026
25.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Rottweil
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
20.04.2026
20.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte
15.04.2026
15.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt vorgeworfen. Er soll über Snapchat einem zum Zeitpunkt 13-Jährigen ein sog. „Dickpic“ versendet haben. Wie sich herausstellte, wusste unser Mandant nicht, wie alt sein Gegenüber war. Sie haben sich durch die Schnellsuch-Funktion kennengelernt, ohne über ihr Alter geschrieben zu haben. Auch hat der 13-Jährige unseren Mandanten zum Übersenden aufgefordert. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz hinsichtlich des tatsächlichen Alters nicht nachgewiesen werden kann. Zudem wurde das Bild mit dem Willen des Gegenübers verschickt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
10.04.2026
10.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Bekannte im Anschluss an ein Nachbarschaftsfest vergewaltigt. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin unglaubhaft war, da sie widersprüchliche Angaben machte. Sie hatte erkennbar ein einvernehmliches Geschehen nachträglich in ein strafbares Verhalten umgedeutet, aus Scham darüber, jemand anderes könnte von der sexuellen Verbindung erfahren. Auch aus rechtlichen Gründen konnte von einer Vergewaltigung keine Rede sein, da die Anzeigenerstatterin einen entgegenstehenden Willen weder verbal noch nonverbal erkennbar zum Ausdruck gebracht bzw. auch aktiv den Sexualkontakt mit gestaltet hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
05.04.2026
05.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Die einzige unmittelbare Belastungszeugin hat dabei nach knapp anderthalb Jahren entschieden, ihren alten WG-Mitbewohner anzuzeigen, weil sie glaubte, dass bei einem Mal Geschlechtsverkehr mein Mandant ohne ihre Zustimmung mit ihr verkehrte. Es stellte sich heraus, dass die Anzeigeerstatterin sehr alkoholisiert war, ihre Anzeige sehr undetailliert, ihr wahres Motiv wahrscheinlich Rache gegenüber unserem Mandanten und die Aussage insgesamt sehr unglaubhaft wirkte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb aufgrund der Null-Hypothese des Bundesgerichtshofs solche Aussagen nicht zur Anklage führen können. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
01.04.2026
01.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll die Anzeigeerstatterin bei einem Clubbesuch am Gesäß berührt haben. Wie sich herausstellte, konnte die Täterschaft weder durch Zeugenaussagen noch durch die Videoaufnahmen bestätigt werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Schutzschrift dar, dass selbst bei Wahrunterstellung einer Berührung aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Strafverteidigung ist kein Beruf, sondern Berufung.
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel, Strafverteidiger
- Volljurist und Of Counsel
- Ordentliche Professur
- Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
- Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude






