Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:
12.06.2026
12.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er sollte die damals elf– bzw. zwölfjährige Tochter seiner Ex-Freundin zweimal täglich vergewaltigt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stellte in einer Schutzschrift heraus, dass die Aussage der unmittelbaren Belastungszeugin unglaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
10.06.2026
10.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Offenburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt, § 182 Abs. 2 StGB
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt vorgeworfen. Er traf die zum Zeitpunkt 15–jährige Anzeigeerstatterin über eine Dating-Plattform, bei der man sich erst mit mindestens 18 Jahren anmelden darf. Sie fuhr zu ihm, es kam zum Sex, für den sie vereinbarungsgemäß 150 € von unserem Mandanten überwiesen bekam. Nach mehr als einem Jahr nach dem Treffen zeigte sie ihn an mit der Behauptung, er habe sie missbraucht. Wie sich herausstellte, unterstellte unser Mandant, dass sie 18 Jahre alt war. Er wollte sich keinesfalls strafbar machen und ging davon aus, nur volljährige Personen über die Webseite kennenzulernen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Begründung dar, weshalb unser Mandant kein Wissen hatte und haben konnte, dass es sich um eine Minderjährige gehandelt hat. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt.
08.06.2026
08.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seinen sechsjährigen Klavierschüler während einer Einzelstunde auf seinen Schoß gesetzt und an seinem Penis manipuliert haben. Die alleinerziehende Kindsmutter hatte aufgrund der Äußerungen des Kindes den Verdacht, dass das Kind missbraucht wurde. Wie sich herausstellte, war das Kind in einer sexuellen und üblichen Experimentierphase und bezog alles auf die ihm einzige, männliche und erwachsene Person des Klavierlehrers. Das Kind war albern, ironisch und erzählte des Öfteren solche frei erfundenen Geschichten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte dies in seiner Schutzschrift aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
04.06.2026
04.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Offenburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Jugendlichen
03.06.2026
03.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
02.06.2026
02.06.2026
WER? Strafverteidiger Bartsch
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
01.06.2026
01.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Jugendpornografie
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. Es wurden lediglich zwei Dateien im sog. “Cache”-Ordner gefunden, der nicht ohne Weiteres einsehbar ist. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
27.05.2026
27.05.2026
WER? Strafverteidigerin Gieren
WO? Amtsgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
Strafverteidigerin Gieren konnte heute beim Amtsgericht Stuttgart (Jugendrichter) eine Einstellung ohne Auflagen beim Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte erreichen. Wir haben die Hauptverhandlung gut vorbereitet, indem wir etwaig in Betracht kommende Auflagen (hier: Besuch eines Kurses zum Umgang mit Social Media, Gespräch mit der JGH sowie Rückzahl der Anwaltskosten an die Eltern) bereits vor der Hauptverhandlung erfüllt haben. So konnte hier gänzlich ohne Auflagen eingestellt werden.
15.05.2026
15.05.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
13.05.2026
13.05.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heidelberg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen seiner damaligen Freundin mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt haben, während sie geschlafen hat. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig zeigt auf, dass die Aussage der Anzeigeerstatterin unglaubhaft war und diverse fremdsuggestive Prozesse zu einem erheblichen Umdeutungsprozess geführt hat. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
Strafverteidigung ist kein Beruf, sondern Berufung.
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel, Strafverteidiger
- Volljurist und Of Counsel
- Ordentliche Professur
- Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
- Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude






