Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:
20.07.2026
20.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung, Beleidigung, der Körperverletzung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe seine Ex-Freundin während der gemeinsamen Beziehung mehrfach geschlagen und getreten, sie beleidigt und bedroht und von ihr während des Geschlechtsverkehrs Bildaufnahmen angefertigt. Insbesondere habe er zudem in einer Situation gegen ihren Willen den Analverkehr durchgeführt. Auch ansonsten sei es mehrfach zu Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gekommen. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass eine Vielzahl der Vorwürfe durch die Anzeigenerstatterin derart vage formuliert wurden und weder in einen zeitlichen noch situativen Kontext eingebettet wurden, dass sie schon die Mindestanforderungen an eine Konkretisierung des Tatgeschehens nicht erfüllten. Auch waren ihren Angaben unglaubhaft, welches Strafverteidiger Dr. Hennig an einer Vielzahl von Anknüpfungstatsachen darlegen konnte. Die Anzeigenerstatterin hatte sich in der Schilderung ihrer vermeintlichen Erlebnisse in Widersprüche verstrickt. Zudem gab sie selbst zu, während der entscheidenden Vorwürfe unter massivem Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Im Zusammenspiel mit mehreren weiteren Umständen belegte dies die hohe Wahrscheinlichkeit einer Scheinerinnerung und nachträglichen Umdeutung des Geschehens. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.07.2026
15.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen der Zeugin Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben, wobei die Zeugin sich vaginale Verletzungen zuzog. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattfand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
12.07.2026
12.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Erfurt
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll mit einer 12-Jährigen pornographische Inhalte hin- und hergeschickt haben. Sie gab an, sie sei 15 Jahre alt, was unser Mandant auch glaubte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz hinsichtlich des tatsächlichen Alters nicht nachgewiesen werden konnte. Vielmehr liegt es nahe, dass unser Mandant dachte, sie sei mindestens 14 Jahre alt gewesen, wodurch er sich im Endeffekt nicht strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
08.07.2026
08.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Mannheim
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin mit dem Vorwand geweckt haben, seinen Schlüssel verloren zu haben. Sie hat ihn reingelassen und die Couch als Schlafplatz angeboten. Im Laufe der Nacht hat unser Mandant es mehrmals versucht, seine Nachbarin zu küssen. Wie sich herausstellte, wollte sie ihn nicht anzeigen und nur ein Beratungsgespräch bei der Polizei führen. Auch im Nachgang wollte sie nicht, dass er bestraft wird. Zudem gab sie zu, „falsche Signale“ gesendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Strafantrag fehlte und ein besonderes öffentliches Interesse an de Strafverfolgung anhand des Sachverhaltes nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
05.07.2026
05.07.2026
WER? Fachanwältin für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Arbeitskollegin nach einer Feier oral vergewaltigt zu haben. Die Arbeitskollegin ist nach einer gemeinsamen Feier nach der Arbeit mit zu unserem Mandanten nach Hause gegangen, da sie nach dem Alkoholkonsum nicht mehr fahren wollte. In der Wohnung sei es dann zu Oralverkehr gegen ihren Willen gekommen. Nach ihren eigenen Angaben, war aber auch für einen objektiven Dritten der entgegenstehende Wille nicht erkennbar. Sie habe nichts Merkliches gemacht, um ihr behauptetes Missfallen auszudrücken. Dass legte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, auch in seinem Antrag dar. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt.
02.07.2026
02.07.2026
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Unserem jugendlichen Mandanten wurde die Verbreitung, der Besitz und Erwerb kinderpornographischer Inhalte durch Versand eines WhatsApp-Stickers vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer dargelegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht, was auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
20.06.2026
20.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin mit dem Vorwand geweckt haben, seinen Schlüssel verloren zu haben. Sie hat ihn reingelassen und die Couch als Schlafplatz angeboten. Im Laufe der Nacht hat unser Mandant es mehrmals versucht, seine Nachbarin zu küssen. Wie sich herausstellte, wollte sie ihn nicht anzeigen und nur ein Beratungsgespräch bei der Polizei führen. Auch im Nachgang wollte sie nicht, dass er bestraft wird. Zudem gab sie zu, „falsche Signale“ gesendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Strafantrag fehlte und ein besonderes öffentliches Interesse an de Strafverfolgung anhand des Sachverhaltes nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
18.06.2026
18.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Nachstellung nach § 238 Abs. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde Nachstellung vorgeworfen. Er soll seine Ex-Lebensgefährtin nach der Trennung mehrmals täglich versucht haben anzurufen. Wie sich herausstellte, wurden die Anrufe überwiegend von einer privaten Nummer vorgenommen. Seine Nummer hatte sie zudem blockiert, sodass die Anrufe nicht durchgekommen sind. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es bereits an der „Unbefugtheit“ fehlte, jedenfalls waren die Anrufversuche nicht geeignet, die Lebensführung der Anzeigeerstatterin zu beeinträchtigen. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen, folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
16.06.2026
16.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
14.06.2026
14.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er sollte eine Arbeitskollegin derart belästigt haben, dass er sie jedes Mal zur Begrüßung und zum Abschied zu sich zog und an ihren Po fasste. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stellte in einer Schutzschrift auch unter Berücksichtigung aussagepsychologischer Kriterien heraus, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde eingestellt.
Strafverteidigung ist kein Beruf, sondern Berufung.
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel, Strafverteidiger
- Volljurist und Of Counsel
- Ordentliche Professur
- Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
- Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude






