Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:

02.08.2025

02.08.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen nach einem nächtlichen Clubbesuch eine Bekannte während diese schlief, vergewaltigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzig belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die von der Anzeigeerstatterin getätigten Angaben waren bereits im Kerngeschehen unplausibel. Zudem hatte die Anzeigenerstatterin am behaupteten Tatabend eine nicht unerhebliche Menge Alkohol konsumiert und sich erst nach diversen Gesprächen mit Familie und Freunden zu der Anzeige entschlossen. Ihre Angaben basierten offensichtlich auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge Alkoholkonsums und äußeren Einflüssen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

25.07.2025

25.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte 

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Hintergrund des hiesigen Verfahrens waren umfangreiche Ermittlungen gegen die Nutzer eines im „Darknet“ angesiedelten Forums. Die ermittelte IP-Adresse konnte dem Familienanschluss meines Mandanten zugeordnet werden, sodass nicht nur er, sondern auch seine Familienmitglieder in Verdacht gerieten. Im Rahmen einer Durchsuchung erhärtete sich jedoch der Verdacht gegen unseren Mandanten, welcher sich kooperativ verhielt und die Ermittlungen dadurch erleichterte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

20.07.2025

20.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem 17-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, über den „Social-News“-Dienstleister „Reddit“ einen kinderpornografischen Inhalt hochgeladen zu haben. Hiervon erhielt das BKA durch einen sog. CyberTipline Report des NCMEC Kenntnis, woraufhin bei unserem Mandanten eine Durchsuchung stattfand. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger brachte kinder- und jugendpornografische Dateien, darunter die verfahrensauslösende Datei, hervor. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen geboten ist und keine weitere Gefahr durch unseren minderjährigen Mandanten zu befürchten ist. Das Verfahren wurde eingestellt.  

15.07.2025

15.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Privatchat über den Internetdienst Instagram Inc. kinderpornografische Dateien verschickt zu haben. Auslöser des Verfahrens waren zwei CyberTipline Reports des NCMEC. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnten auf den digitalen Datenträgern unseres Mandanten jedoch keine inkriminierten Dateien festgestellt werden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Konstanz konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass weder hinsichtlich des Besitzes noch der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

10.07.2025

10.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst Snapchat Inc. zwei kinderpornografische Inhalte hochgeladen zu haben. Durch die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten Datenträger meines Mandanten konnten jedoch keine entsprechenden Verbreitungshandlungen nachgewiesen werden, was Strafverteidiger Dr. Hennig in einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm darlegte. Auch der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte scheiterte aus rechtlichen Gründen – nämlich am Besitzwillen unseres Mandaten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

05.07.2025

05.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen kinderpornografischen Inhalt über den Internetdienst BingImage hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war eine Meldung des NCMEC, wodurch die IP-Adresse unseres Mandanten ermittelt werden konnte. Die IT-Auswertung der im Rahmen einer Durchsuchung bei unserem Mandanten sichergestellten digitalen Datenträgern ergab, dass sich darauf keine inkriminierten Dateien befanden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Anwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig darlegen, dass somit weder hinsichtlich des Besitzes noch hinsichtlich des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte ein hinreichender Tatverdacht besteht, da insbesondere allein die Zuordnung des angeblichen Uploads zur IP-Adresse unseres Mandanten für die Annahme eines solchen nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

01.07.2025

01.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt einer Mutter mit zwei Kindern nachgelaufen zu sein und währenddessen an seinem Glied manipuliert zu haben. Er soll sich oberhalb der Hose in den Intimbereich sowie in die Hose gefasst haben, was von dem Älteren der beiden Kinder wahrgenommen worden sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt ist, da sich unser Mandant kooperativ verhielt und eine Pädophilie nicht nachgewiesen wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

24.06.2025

24.06.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetanbieter Dropbox Inc. eine oder mehrere kinderpornografische Inhalte hochgeladen zu haben. Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Durchsuchungsbeschluss wurde mangels Verhältnismäßigkeit abgelehnt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass weder ein Nachweis hinsichtlich des Besitzes inkriminierter Dateien bestand noch eine Verbreitungshandlung vorlag. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

20.06.2025

20.06.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin, während diese schlief, sexuell belästigt zu haben, indem er vaginal und anal in sie eingedrungen sei und in einem Fall gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss mit ihr durchgeführt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass sie die Vorwürfe nur aus einer persönlichen Konfliktsituation heraus erhebt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

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