Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:
26.03.2026
26.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergehen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz
25.03.2026
25.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einem Kind seiner Kindergartengruppe in den Intimbereich gefasst zu haben. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der nur vierjährigen Zeugin unglaubhaft war, da sie erhebliche Widersprüche aufwies und jegliche Details vermissen ließ. Die Schutzschrift stützte sich vor allem auf die Suggestionshypothese in der Aussagepsychologie, die vor allem bei Aussagen von Kindern zu beachten ist. Aus der Akte ergab sich ein eindeutiges Bild einer Suggestion des Geschehensablaufs. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
24.03.2026
24.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
18.03.2026
18.03.2026
WER? Strafverteidiger Bartsch
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Rottweil
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Diebstahl geringwertiger Sachen, §§ 242 Abs. 1, 248a StGB
Unserer Mandantin wurde Diebstahl geringwertiger Sachen vorgeworfen. Sie entnahm eine Flasche Alkohol aus dem Regal, öffnete sie, trank einen kräftigen Schluck und stellte sie wieder in das Regal. Dabei wurde sie von einer weiteren Kundin beobachtet. Sie war derart alkoholisiert, dass sie beim Verlassen des Supermarktes gestürzt ist. Ob sie die Flasche noch bezahlen wollte, was sie im Nachgang vorhatte, konnte nicht ermittelt werden, da sie nicht mehr ansprechbar war. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unsere Mandantin bereits durch die Vertragsstrafe in Höhe von 25 € den Warenwert in mehr als doppelter Höhe kompensiert hat. Zudem ist sie des Öfteren dort im Supermarkt Kundin, die ihre Waren immer rechtstreu bezahlt. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen, folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
17.03.2026
17.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
13.03.2026
13.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Amtsgericht Ludwigsburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er hat die 16-jährige Anzeigeerstatterin in eine Krankenstation begleitet, die durch übermäßigen Alkoholkonsum zwischenzeitlich bewusstlos bzw. sehr benommen war. In der Krankenstation kümmerte er sich um sie, hielt sie am Arm und streichelte sie am Schulterblatt. Auch einen Kuss auf die Wange hat er ihr gegeben. Nach einiger Zeit kam raus, dass er nicht, wie zuvor von ihm angegeben, ihr Freund sei. Sie habe ihn gar nicht gekannt. Die Polizei wurde verständigt; unser Mandant war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr vor Ort. Er hinterließ seine Telefonnummer und wollte wissen, wie es der Anzeigeerstatterin im Nachgang ergangen ist. Es wurde Anklage erhoben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig stellte in seiner ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb jene Berührungen noch keine sexuelle Bestimmung aufweisen. Zudem löste das Geschehen lediglich Verwunderung bei der Anzeigeerstatterin und keine Belästigung aus. Auch ein Vorsatz unseres Mandanten, die Berührungen in sexueller Weise vollzogen zu haben, lag fern. Dem folgte das Gericht und hat die Nichteröffnung des Verfahrens aufgrund fehlenden hinreichenden Tatverdachts beschlossen.
23.02.2026
23.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin in alkoholisiertem Zustand gegen ihren Willen auf einem Spielplatz sexuell berührt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Tübingen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sowohl die Aussagefähigkeit der Anzeigeerstatterin als auch die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass sowohl keine weiteren Beweise das angebliche Geschehen belegen als auch aus Rechtsgründen ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
21.02.2026
21.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde unter anderem das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Der Vorwurf richtete sich zunächst gegen einen alten Schulfreund unseres Mandanten, der angab, dass nicht er, sondern unser Mandant ein sog. „Dickpic“ über die Plattform „Snapchat“ versendet hat. Begründet hat er dies damit, dass es nicht sein Account gewesen wäre, sondern jener unseres Mandanten. Unser Mandant hat sich hierzu nicht geäußert. Weitere Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es nicht. Die Anzeigeerstatterin gab zudem an, sich nicht mehr an den Chatinhalt und den Chatpartner erinnern zu können. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos an die Anzeigeerstatterin übermittelt hatte. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
19.02.2026
19.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdachts des sexuellen Übergriffs / der sexuellen Nötigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Arbeitskollegin gegen ihren Willen geküsst zu haben. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin zu der von ihr geschilderten Gegenwehr unglaubhaft waren und jedenfalls ein entgegenstehender Wille für den Mandanten nicht erkennbar war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
17.02.2026
17.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Freiburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdacht der exhibitionistischen Handlungen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einer Bushaltestelle gestanden und während die Anzeigeerstatterin an ihm vorbeigefahren sei, seine Hose so nach oben gezogen zu haben, dass sein Genitalbereich frei und vollständig für sie einsehbar gewesen sei. Gleichzeitig soll er abwechselnd auf sie und seinen Genitalbereich gezeigt und dort herumgespielt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Freiburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Täterschaft unseres Mandanten in Zweifel ziehen und darlegen, dass jedenfalls aus Rechtsgründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Strafverteidigung ist kein Beruf, sondern Berufung.
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel, Strafverteidiger
- Volljurist und Of Counsel
- Ordentliche Professur
- Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
- Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude




