Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:

08.07.2026

08.07.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Mannheim
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin mit dem Vorwand geweckt haben, seinen Schlüssel verloren zu haben. Sie hat ihn reingelassen und die Couch als Schlafplatz angeboten. Im Laufe der Nacht hat unser Mandant es mehrmals versucht, seine Nachbarin zu küssen. Wie sich herausstellte, wollte sie ihn nicht anzeigen und nur ein Beratungsgespräch bei der Polizei führen. Auch im Nachgang wollte sie nicht, dass er bestraft wird. Zudem gab sie zu, „falsche Signale“ gesendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Strafantrag fehlte und ein besonderes öffentliches Interesse an de Strafverfolgung anhand des Sachverhaltes nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

02.07.2026

02.07.2026

WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht deVerbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 

Unserem jugendlichen Mandanten wurde die Verbreitung, der Besitz und Erwerb kinderpornographischer Inhalte durch Versand eines WhatsApp-Stickers vorgeworfenIn einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer dargelegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht, was auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

20.06.2026

20.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim  
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin mit dem Vorwand geweckt haben, seinen Schlüssel verloren zu haben. Sie hat ihn reingelassen und die Couch als Schlafplatz angeboten. Im Laufe der Nacht hat unser Mandant es mehrmals versucht, seine Nachbarin zu küssen. Wie sich herausstellte, wollte sie ihn nicht anzeigen und nur ein Beratungsgespräch bei der Polizei führen. Auch im Nachgang wollte sie nicht, dass er bestraft wird. Zudem gab sie zu, „falsche Signale“ gesendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Strafantrag fehlte und ein besonderes öffentliches Interesse an de Strafverfolgung anhand des Sachverhaltes nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

18.06.2026

18.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim  
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Nachstellung nach § 238 Abs. 1 StGB 

Unserem Mandanten wurde Nachstellung vorgeworfen. Er soll seine Ex-Lebensgefährtin nach der Trennung mehrmals täglich versucht haben anzurufen. Wie sich herausstellte, wurden die Anrufe überwiegend von einer privaten Nummer vorgenommen. Seine Nummer hatte sie zudem blockiert, sodass die Anrufe nicht durchgekommen sind. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es bereits an der „Unbefugtheit“ fehlte, jedenfalls waren die Anrufversuche nicht geeignet, die Lebensführung der Anzeigeerstatterin zu beeinträchtigen. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen, folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

14.06.2026

14.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Heilbronn  
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er sollte eine Arbeitskollegin derart belästigt haben, dass er sie jedes Mal zur Begrüßung und zum Abschied zu sich zog und an ihren Po fasste.  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stellte in einer Schutzschrift auch unter Berücksichtigung aussagepsychologischer Kriterien heraus, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde eingestellt. 

12.06.2026

12.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB 

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er sollte die damals elf bzw. zwölfjährige Tochter seiner Ex-Freundin zweimal täglich vergewaltigt haben.  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stellte in einer Schutzschrift heraus, dass die Aussage der unmittelbaren Belastungszeugin unglaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

10.06.2026

10.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Offenburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt, § 182 Abs. 2 StGB

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt vorgeworfen. Er traf die zum Zeitpunkt 15jährige Anzeigeerstatterin über eine Dating-Plattform, bei der man sich erst mit mindestens 18 Jahren anmelden darf. Sie fuhr zu ihm, es kam zum Sex, für den sie vereinbarungsgemäß 150 € von unserem Mandanten überwiesen bekam. Nach mehr als einem Jahr nach dem Treffen zeigte sie ihn an mit der Behauptung, er habe sie missbraucht. Wie sich herausstellte, unterstellte unser Mandant, dass sie 18 Jahre alt war. Er wollte sich keinesfalls strafbar machen und ging davon aus, nur volljährige Personen über die Webseite kennenzulernen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Begründung dar, weshalb unser Mandant kein Wissen hatte und haben konnte, dass es sich um eine Minderjährige gehandelt hat. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt. 

08.06.2026

08.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB 

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seinen sechsjährigen Klavierschüler während einer Einzelstunde auf seinen Schoß gesetzt und an seinem Penis manipuliert habenDie alleinerziehende Kindsmutter hatte aufgrund der Äußerungen des Kindes den Verdacht, dass das Kind missbraucht wurde. Wie sich herausstellte, war das Kind in einer sexuellen und üblichen Experimentierphase und bezog alles auf die ihm einzige, männliche und erwachsene Person des Klavierlehrers. Das Kind war albern, ironisch und erzählte des Öfteren solche frei erfundenen Geschichten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte dies in seiner Schutzschrift aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

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