Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:

25.11.2025

25.11.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Seine Tochter habe sich gegenüber der Kindesmutter geöffnet und über die Vorfälle berichtet. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass sämtliche Ermittlungsergebnisse den Verdacht nicht bestätigen konnten, da Anhaltspunkte für ein Sexualdelikt oder eine pädophile Neigung des Mandanten nicht festgestellt werden konnten. Darüber hinaus zeigte sich eine immense suggestive Dynamik der Mutter gegenüber dem Kind. Diese hatte ihre Tochter aufklären wollen, damit diese von sexuellem Missbrauch berichten könnte. Im Anschluss verwertete die Mutter jede Erwähnung der beigebrachten Worte als Hinweis auf einen tatsächlichen Missbrauch. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

15.11.2025

15.11.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ravensburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Enkel sexuell missbraucht zu haben. Das Kind habe sich seiner Mutter gegenüber geöffnet und von dem Vorfall berichtet. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass die ohnehin unkonkreten Angaben des Kindes nicht auf einem tatsächlichen Geschehen basierten, sondern vielmehr Ausfluss kindlicher Phantasie waren. Denn die Schilderungen des Kindes erschöpften sich schon in der sich steigernden Verwendung kindlicher Spaßbegriffe  wie „Pipi“ und „Kaka“. Auch lagen erhebliche Anhaltspunkte für eine suggestive Beeinflussung des Kindes durch die Mutter vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

10.11.2025

10.11.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Mosbach
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

05.11.2025

05.11.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Tochter seiner Ehefrau sexuell missbraucht zu haben. Er habe sie an den Brüsten und am gesamten Körper berührt. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig begründen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin unglaubhaft war. Die Detailarmut und Pauschalität der Angaben führte zudem dazu, dass auch aus rechtlicher Hinsicht nicht hinreichend wahrscheinlich war, dass überhaupt eine strafrechtlich relevante Handlung vorlag. Darüber hinaus konnte die Anzeigenerstatterin den Tatzeitpunkt nicht genau bestimmen, sodass ausreichende Anhaltspunkte für ihr Kindesalter nicht gegeben waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

25.10.2025

25.10.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung, Exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung pornografischer Inhalte, gefährlichen Körperverletzung  

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine über 80-jährige fast blinde Nachbarin sexuell belästigt zu haben, indem er sie wiederholt an ihren Brüsten berührt und mehrfach in ihrem Beisein onaniert habe. Zudem soll er einmal mit seinem Finger in ihre Scheide eingedrungen sein und ihr ein Foto seines erigierten Gliedes gezeigt haben. Darüber hinaus soll er ihr vor einigen Jahren mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Konstanz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin in Zweifel ziehen und darlegen, dass auch keine weiteren Zeugen und objektiven Beweise ihre Angaben bestätigen. Zudem scheiterte ein hinreichender Tatverdacht aus Rechtsgründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

16.10.2025

16.10.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Der Anzeigeerstatter hat sich mit ihm durch eine App zum Sex verabredet. Abgesprochen war ein One-Night-Stand, wobei der Anzeigeerstatter den unterwürfigen Part übernehmen sollte. Das Treffen dauerte knapp 30 Minuten. In einer kurzen Pause nach dem Oralsex verschwand der Anzeigeerstatter und blockierte unseren Mandanten auf dem Portal. Kurze Zeit später kam die Anzeige. Der Anzeigeerstatter wurde zweimal vernommen, wobei er widersprüchliche und wenig glaubhafte Angaben machte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig legte in einer ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb aufgrund der hohen Anforderungen an die Glaubhaftigkeit solche Aussagen nicht zur Anklage führen können. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. 

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