Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht auf einen Blick:

09.06.2025

09.06.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, der Anzeigeerstatterin vor zehn Jahren während einer Partynacht KO-Tropfen verabreicht und sie anschließend mit nach Hause genommen zu haben. Dort habe er sich von ihr oral befriedigen lassen und vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ellwangen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Aussagefähigkeit der Hauptbelastungszeugin sowie die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass zudem aus Rechtsgründen ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

04.06.2025

04.06.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung unter Ausnutzung des körperlichen oder psychischen Zustands  

Unserem minderjährigen Mandanten wurde vorgeworfen, gegenüber seiner damals 11-jährigen Freundin sexuell übergriffig geworden zu sein, indem er sie oberhalb ihrer Hose im Schritt und an den Brüsten berührt habe. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass unser Mandant zum vermeintlichen Tatzeitpunkt selbst erst 11 bzw. 12 Jahre alt und somit schuldunfähig war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

18.05.2025

18.05.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu sein. Auslöser des Verfahrens war ein gesondert geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Aus den daraus hervorgegangenen Missbrauchstaten soll mein Mandant Bild- und Videodateien zugesandt bekommen haben. Eine Durchsuchung brachte zwar nicht die verfahrensauslösenden Dateien, jedoch weitere ältere inkriminierte Dateien hervor. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ellwangen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine eindeutige Zuordnung der Dateien zu meinem Mandanten nicht erfolgte und im Übrigen kein Besitzwille daran bestand, da sich die Dateien – von dessen Vorhandensein der Mandant keine Kenntnis hatte – auf einem Gerät befanden, welches er von einem bereits verstorbenen Verwandten vor mehreren Jahren erhalten und seither nicht genutzt habe. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

16.05.2025

16.05.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Hechingen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, dem Anzeigeerstatter vor neun Jahren K.O.-Tropfen verabreicht, ihn sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hechingen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass es sich bei den Anschuldigungen um ein nachträglich verzerrtes Geschehen handelt, das in dieser Form nie stattgefunden hat. Zudem konnte die Glaubhaftigkeit der Aussage des Anzeigeerstatters erfolgreich in Zweifel gezogen und die Vorwürfe anhand von Chatverläufen eindrucksvoll widerlegt werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

11.04.2025

11.04.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der sexuellen Belästigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen im Rahmen einer Vermessung des Körpers der Anzeigeerstatterin versucht zu haben, ihre Hose herunterzuziehen sowie ihre Brustwarzen zu berühren. Am Abend habe er sie im gemeinsamen Bett wiederholt an der Hüfte berührt und gefragt, ob er sie umarmen dürfe, was sie abgelehnt habe. Hieraufhin habe sie seine Wohnung verlassen. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Tübingen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Aussagefähigkeit der Anzeigeerstatterin und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass zudem aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde eingestellt.

08.04.2025

08.04.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der fahrlässigen Tötung

Unserer als Pflegerin in einem Krankenhaus tätigen Mandantin wurde vorgeworfen, ihrem Patienten in Kenntnis seiner Dysphagie ein Weißbrot verabreicht zu haben. Infolgedessen habe er sich verschluckt, sodass er habe reanimiert werden müssen. Seine Angehörigen entschieden sich letztlich dazu, die lebenderhaltenden Maßnahmen zu beenden, woraufhin der Patient im Laufe der Nacht verstarb. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass unserer Mandantin bereits eine Tathandlung nicht nachweisbar ist, die Verabreichung der Nahrung jedenfalls keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung darstellt und zudem nicht kausal für den Tod des Patienten war. Im Übrigen fehlte es an einer subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

03.04.2025

03.04.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Mosbach
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.

21.03.2025

21.03.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung, Exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung pornografischer Inhalte, gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine über 80-jährige fast blinde Nachbarin sexuell belästigt zu haben, indem er sie wiederholt an ihren Brüsten berührt und mehrfach in ihrem Beisein onaniert habe. Zudem soll er einmal mit seinem Finger in ihre Scheide eingedrungen sein und ihr ein Foto seines erigierten Gliedes gezeigt haben. Darüber hinaus soll er ihr vor einigen Jahren mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Konstanz konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin in Zweifel ziehen und darlegen, dass auch keine weiteren Zeugen und objektiven Beweise ihre Angaben bestätigen. Zudem scheiterte ein hinreichender Tatverdacht aus Rechtsgründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
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