Dominik Tomaszewski
Rechtsanwalt, Strafverteidiger
Dominik Tomaszewski
Rechtsanwalt, Strafverteidiger
Vita
Vita
- 9Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
- 9Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
- 9Zweites Juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt)
- 9Referendariat bei der Staatsanwaltschaft und am Landgericht in Flensburg, beim Auswärtigen Amt in Berlin, an der Deutschen Botschaft Bukarest und in einer strafrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei
- 9Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt Gesundheitsrecht (insbesondere Gesundheitsstrafrecht), an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der Universität Breslau und an der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen
- 9Abgeschlossenes LL.M.-Studium (Master of Laws) an der renommierten Jagiellonen-Universität in Krakau zum strafverfassungsrechtlichen Thema
- 9Derzeitiges Promotionsverfahren an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen zu einem strafrechtlichen Thema
- 9Fremdsprachen: Polnisch, Russisch, Englisch
Persönliche Motivation
Unschuldsvermutung? Für die meisten Menschen: Fehlanzeige.
Sobald ein Ermittlungsverfahren bekannt wird, werden Betroffene in der Öffentlichkeit oder gar im Freundes- und Familienkreis oft schon als „schuldig“ behandelt – lange bevor ein Gericht überhaupt über Schuld oder Unschuld entschieden oder die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Dabei gilt im Rechtsstaat eigentlich der einfache Satz: Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss seine Schuld nachweisen. Dieser Grundsatz schützt Menschenwürde, Freiheit und ein faires Verfahren und genau darum geht es mir als Strafverteidiger.
Meine Motivation ist es, an Ihrer Seite dafür zu sorgen, dass diese Unschuldsvermutung nicht zur bloßen Theorie verkommt. Ich setze mich dafür ein, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte die Grenzen des rechtlich Zulässigen einhalten, dass Sie nicht vorschnell vorverurteilt werden und dass Ihre Rechte in jedem Verfahrensschritt konsequent gewahrt bleiben. Strafverteidigung bedeutet für mich nicht, Taten zu entschuldigen, sondern Menschen zu schützen – vor Übergriffen des Staates, vor öffentlicher Voreingenommenheit und vor Fehlern, die das ganze Leben zerstören können.
Die zentrale Maxime des Strafrechts sollte – wie bereits Voltaire schrieb – die Folgende sein:
„Besser man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen.“
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