§ 177 StGB Abs. 5 StGB

Sexuelle Nötigung gehört zu den schwersten Vorwürfen im Sexualstrafrecht. Bei einem solchen Vorwurf, der häufig auf einer Falschbeschuldigung beruht, sollten Sie umgehend einen im Sexualstrafrecht spezialisierten und erfahrenen Anwalt im Sexualstrafrecht beauftragen. Sie sind mit dem Vorwurf einer sexuellen Nötigung konfrontiert? Hier erfahren Sie alles Wichtige, das Sie wissen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig steht an Ihrer Seite.

Was ist sexuelle Nötigung?

Eine sexuelle Nötigung ist eine sexuelle Handlung, die vorsätzlich gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners vorgenommen wird, wobei der Täter entweder eine schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB) oder die sexuelle Handlung durch Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gegen das Opfer durchsetzt (§ 177 Abs. 5 StGB).

Achtung: Erfolgt die sexuelle Handlung ausdrücklich gegen den Willen der betroffenen Person, ohne dass körperliche oder psychische Gewalt angewendet wird, kann ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB vorliegen.

Mit aussagepsychologischem Geschick gelingt es uns in den meisten Fällen, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass es zwar zum Geschlechtsverkehr gekommen sein mag, dieser aber nicht gegen den Willen des Betroffenen erfolgte und die belastende Aussage insoweit unglaubhaft ist. Dann entfällt der gesamte Tatvorwurf und es kommt zu einer Einstellung mangels Tatverdacht ohne Anklage, ohne belastende Hauptverhandlung in der Öffentlichkeit und ohne Strafe.

Sexuelle Nötigung: diese Strafe droht

Der Straftatbestand der sexuellen Nötigung ist in § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB (Ausnutzen einer schutzlosen Lage) und § 177 Abs. 5 StGB geregelt, wobei Abs. 5 (Gewalt oder qualifizierte Drohung) deutlich schwerwiegender ist und daher eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre Freiheitsstrafe. Geldstrafe ist hier ausgeschlossen.

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Anwalt für Sexualstrafrecht beim Vorwurf der sexuellen Nötigung

Bei dem Vorwurf einer sexuellen Nötigung sollte umgehend ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter und erfahrener Anwalt eingeschaltet werden. Häufig kann Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich im Sexualstrafrecht verteidigt, durch eine gut begründete Schutzschrift eine Anklage und damit ein öffentliches Ermittlungsverfahren und eine Bestrafung verhindern. Dabei geht es vor allem darum, der Staatsanwaltschaft anhand der aussagepsychologischen Kriterien des Bundesgerichtshofs darzulegen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist.

Dr. Hennig verfügt über einen ausgeprägten Erfahrungsschatz in der Aussagepsychologie und Spezialkenntnisse, mit denen er erfolgreich und hartnäckig für die Unschuldsvermutung kämpft. Bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig können Sie sicher sein, dass alles getan wird, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Freiheit zu wahren. Ob schuldig oder unschuldig.

Was die Verteidigung von Sexualdelikten wie der sexuellen Nötigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auszeichnet auf einen Blick:

  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Verhandlungsgeschick
  • Ein Jahrzehnt Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht insb. bei Aussage gegen Aussage
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht

Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung?

Eine Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 6 StGB liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn es zum Beischlaf mit dem Opfer, insbesondere durch Eindringen in den Körper, kommt.

Zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehört sowohl bei der sexuellen Nötigung als auch bei der Vergewaltigung der Vorsatz. Dies kann vor allem dann entscheidend sein, wenn es zwar zu einem unfreiwilligen Geschlechtsverkehr kommt, der Täter aber irrtümlich von der Freiwilligkeit der Handlung ausgeht. In diesem Fall müssen ausreichende Indizien gefunden werden, um den Vorsatz zu erschüttern.

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FAQs

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Was versteht man unter einer Vergewaltigung im Strafrecht?

Unter einer Vergewaltigung im Strafrecht versteht man den Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners, häufig verbunden mit dem Eindringen in den Körper.

Welche Strafe droht bei dem Vorwurf Vergewaltigung?

Die Strafe beim Vorwurf Vergewaltigung beträgt als Mindestfreiheitsstrafe 2 Jahre.

Was kann ich tun bei einer Vorladung wegen Vergewaltigung?

Tätigen Sie keine Aussage bei der Polizei und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

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