Die Vergewaltigung ist einer der schwersten und am härtesten bestraften Tatbestände im Bereich des Sexualstrafrechts. In der Regel handelt es sich um den Vorwurf des Geschlechtsverkehrs gegen den erkennbaren Willen einer Person.

Was ist eine Vergewaltigung?

Im Gesetz gemäß § 177 Abs. 6 StGB heißt es zur Vergewaltigung:

„wenn der Täter den Beischlaf oder ähnliche, das Opfer besonders erniedrigende sexuelle Handlungen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an ihm vornimmt oder von ihm vornehmen lässt“. 

Eine Vergewaltigung setzt zunächst den Grundtatbestand des § 177 StGB voraus, also einen sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) oder die sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände nach § 177 Abs. 2 StGB. Hinzukommen muss der Beischlaf oder eine beischlafähnliche Handlung.

Die Merkmale einer Vergewaltigung

Bei der Vergewaltigung geht es regelmäßig um den Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren entgegenstehenden Willen. Der Beischlaf setzt ein Eindringen in den Körper (Vaginalverkehr, Analverkehr, Oralverkehr) oder eine beischlafähnliche Handlung voraus. Unter beischlafähnlichen Handlungen versteht die Rechtsprechung beispielsweise das Ablecken der Geschlechtsorgane.

Gute Strafverteidigung beim Vergewaltigungsvorwurf setzt beim Merkmal „erkennbarer entgegenstehender Wille an“.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Häufig können wir im Rahmen der Aussageanalyse herausarbeiten, dass es zwar zum Geschlechtsverkehr gekommen sein mag, dieser aber nicht gegen den Willen des Opfers stattgefunden hat oder zumindest der angeblich entgegenstehende Wille nicht erkennbar war.“

Gerade beim Vorwurf der Vergewaltigung kommt es häufig zu Falschbeschuldigungen. In Ehe- oder Beziehungskonflikten, bei Sorgerechtsstreitigkeiten und vor allem bei enttäuschten Dates wird häufig vorschnell der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben. In vielen Fällen kommt es darauf an, die belastende Aussage zu analysieren, um dazulegen, dass diese nicht glaubhaft ist und somit nicht für eine Anklage ausreicht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig seit einem Jahrzehnt bundesweit bundesweit bei Aussage gegen Aussage.

Ich helfe
Menschen,

denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, in dem ich eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung verhindere.

Diese Strafe droht bei Vergewaltigung

Das Gesetz sieht in § 177 Abs. 6 StGB bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung einen Strafrahmen von 2 Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

Wer verurteilt wird, hat also kaum noch Chancen auf eine Bewährungsstrafe, denn eine Strafe von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Umso wichtiger ist eine exzellente Verteidigung.

Anwalt bei Vorwurf Vergewaltigung

Wenn Sie einer Vergewaltigung beschuldigt werden, geht es um Ihre Freiheit. Die gute Nachricht: Wer frühzeitig einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt einschaltet, kann in der Regel seine Freiheit bewahren und sogar eine Anklage und die damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung verhindern.

Wichtig bei der Auswahl des Strafverteidigers oder der Strafverteidigerin ist, dass er oder sie schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig ist, Erfahrung in diesem hochspezialisierten Bereich hat und vor allem über vertiefte Kenntnisse in der Aussageanalyse verfügt.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit vielen Jahren und bundesweit als Sexualstrafrechtsexperte und Fachanwalt für Sexualstrafrecht gefragt. Ihm und seinem Team gelingt es regelmäßig, beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Anklage und damit eine Verurteilung und öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Dies erfordert Erfahrung, Akribie und exzellente Kenntnisse im Sexualstrafrecht sowie in der Aussageanalyse.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist zudem seit 2010 Dozent für Strafrecht, Autor zahlreicher Fachpublikationen. Er ist zudem Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht (FAO-Dozent) und

 

Was die Verteidigung von Sexualdelikten wie Vergewaltigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auszeichnet auf einen Blick:

  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Verhandlungsgeschick
  • Ein Jahrzehnt Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht insb. bei Aussage gegen Aussage
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht

Zur Vita von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: Dr. Hennig hat beide Examina mit Prädikat, das zweite Staatsexamen als Landesbester absolviert. Seine stipendiengeförderte Dissertation ist preisgekrönt.  Er ist zugelassen an allen deutschen Gerichten.

Dr. Jonas Hennig

  • Bundesweit gefragter Experte im Sexualstrafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • FAO-Dozent Sexualstrafrecht (Dozent für Fachanwälte im Sexualstrafrecht)
  • Landesbester Staatsexamen

Soforthilfe bei Vorwurf Vergewaltigung

Wenn Sie einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung in Baden-Württemberg ausgesetzt sind, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Für unsere Erstgespräche gilt:

  • Absolute Vertraulichkeit
  • Erste Einschätzung
    über mögliche Verteidigungsstrategien
  • Transparenz:
    Unverbindliches Erstgespräch mit transparenter Aufklärung über die Kosten im Falle einer Mandatierung

Unsere Mandantengespräche finden persönlich vor Ort, als Videocall oder telefonisch statt. Ganz wie Sie es sich wünschen. Den Vorladungstermin bei der Polizei können wir noch am selben Tag absagen.

Die Rolle des Anwalts bei einem Vergewaltigungsvorwurf

Sobald die Ermittlungsakte eintrifft, wird die belastende Aussage analysiert und die Rechtsprechung zu Aussage-gegen-Aussage-Situationen angewandt. Jeder Angriffspunkt wird in einem Verteidigungsschriftsatz herausgearbeitet. Dadurch kann bei der Staatsanwaltschaft eine Druckschwelle erzeugt werden, die in den von uns verteidigten Fällen regelmäßig dazu führt, dass keine Anklage wegen Vergewaltigung erhoben wird.

Häufig lässt sich auch begründen, dass der erforderliche entgegenstehende Wille des Sexualpartners nicht erkennbar war.

Es kommt auf die Feinheiten der Aussageanalyse und des materiellen Sexualstrafrechts an. Diese Leistung kann sinnvollerweise nur ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt erbringen.

Darüber hinaus verfügt der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team über ein bundesweites Netzwerk von Aussagepsychologen. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen.

Keine Aussage bei der Polizei bei Vergewaltigungsvorwurf

Beim Vorwurf Vergewaltigung ist es besonders wichtig, keine Aussage bei der Polizei zu machen. Sie haben das Recht zu schweigen. Mit einem falschen Satz verschenken Sie Verteidigungsoptionen. Dies gilt gerade für Unschuldige! Alles, was Sie bei der Polizei sagen, unterliegt der freien Beweiswürdigung und kann auch selektiv gegen Sie verwendet oder falsch protokolliert werden.

Natürlich machen wir für Sie deutlich, dass Sie den Tatvorwurf bestreiten. Nach Akteneinsicht stimmen wir die Strategie im Detail ab und können, soweit sinnvoll, Ihre Informationen einfließen lassen.

Vorladung wegen Vergewaltigung

Wenn Sie eine Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten haben, machen Sie keine Aussage. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie unschuldig sind und Opfer einer Falschbeschuldigung geworden sind. Wir können den Termin bei der Polizei noch am Tag des ersten Gesprächs absagen und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.

FAQs

Was versteht man unter einer Vergewaltigung im Strafrecht?

Unter einer Vergewaltigung im Strafrecht versteht man den Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners, häufig verbunden mit dem Eindringen in den Körper.

Welche Strafe droht bei dem Vorwurf Vergewaltigung?

Die Strafe beim Vorwurf Vergewaltigung beträgt als Mindestfreiheitsstrafe 2 Jahre.

Was kann ich tun bei einer Vorladung wegen Vergewaltigung?

Tätigen Sie keine Aussage bei der Polizei und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

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