Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 gilt der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB. Schon eine kurze, sexuell konnotierte Berührung kann zu einem Ermittlungsverfahren führen – selbst wenn die Situation ursprünglich als harmlos oder einvernehmlich verstanden wurde.

Wichtig: Wir sind eine Strafrechtskanzlei, die ausschließlich Beschuldigte verteidigt. Unser Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung frühzeitig zu verhindern.

Was ist eine sexuelle Belästigung?

Laut § 184i StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Die Tatbestandsmerkmale sind weit gefasst und lassen großen Spielraum für Auslegung. Voraussetzungen sind:

  • eine sexuelle Berührung,
  • kein Einverständnis des Gegenübers,
  • eine belästigende Wirkung beim Gegenüber,
  • Vorsatz.

Gerade diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen führen häufig zu Missverständnissen und falschen Beschuldigungen.

Typische Beispiele:

  • Ungefragter Kuss oder Kussversuch
  • Berührung von Brust oder Gesäß
  • Berührung der Oberschenkel in einer Situation, die als Annäherung verstanden wird
  • Antanzen in Clubs oder Bars

Oftmals reichen schon kurze Momente, die unterschiedlich wahrgenommen werden, um ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung auszulösen.

 

Kein Einverständnis – das Kernproblem

Ob eine Handlung einvernehmlich war, ist meist Auslegungssache. Situationen, die später strafrechtlich relevant werden können:

  • Missverständnisse beim Flirten
  • Interpretation von Körpersprache (z. B. Lächeln, Nähe)
  • Rückwirkende Ablehnung einer Handlung, die zunächst akzeptiert schien

Diese Unschärfe macht den Tatbestand für Beschuldigte besonders riskant.

 

Belästigungserfolg beim Gegenüber

Entscheidend ist nicht die Absicht des Handelnden, sondern das subjektive Empfinden der anderen Person. Empfindet diese die Handlung als unangenehm, kann der Straftatbestand erfüllt sein – selbst wenn keine objektive „Belästigungsabsicht“ bestand.

 

Vorsatz

Ein häufiger Verteidigungsansatz betrifft den Vorsatz. Wenn Beschuldigte davon ausgehen, das Verhalten sei erwünscht gewesen, fehlt es am erforderlichen Vorsatz. Doch: Dies muss im Verfahren überzeugend herausgearbeitet werden – hier setzt unsere Strafverteidigung an.

 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz drohen neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch berufliche Konsequenzen wie Kündigung oder disziplinarische Verfahren. Gerade in hierarchischen Strukturen kommt es häufig zu Vorwürfen, die sich schwer aufklären lassen.

Welche Strafe droht?

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gemeinschaftlicher Tat, kann die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen.

Schon eine geringe Geldstrafe führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis – mit erheblichen Folgen für Beruf und Privatleben.

Verteidigung beim Vorwurf sexueller Belästigung

Unser Ziel:

 

Dafür setzen wir auf:

  • Frühzeitige Akteneinsicht und Analyse
  • Prüfung von Aussagepsychologie und Widersprüchen
  • Gut begründete Anträge zur Vermeidung einer Anklage

 

Ihre Vorteile mit Dr. Hennig und Team

✔ Über 10 Jahre Spezialisierung im Sexualstrafrecht
✔ Fachanwälte für Strafrecht, bundesweit tätig
✔ Dozententätigkeit für andere Fachanwälte im Strafrecht
✔ Verteidigungsstrategie: Öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
✔ Persönliche Betreuung – fachlich und menschlich
✔ Ausgezeichneter Top-Anwalt von FAZ und Focus

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.

FAQs

Was ist eine sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Berührung ohne Einverständnis, die beim Gegenüber als belästigend empfunden wird.

Welche Strafe droht?

Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren – in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

Was tun bei Vorladung wegen sexueller Belästigung?

Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung! Wir beantragen zunächst Akteneinsicht und übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Unterschied zu sexueller Nötigung (§ 177 StGB)?

Sexuelle Nötigung setzt meist Gewalt, Drohung oder Ausnutzung besonderer Situationen voraus. Sexuelle Belästigung umfasst bereits deutlich niedrigschwelligere Handlungen.

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