Bei Ihnen hat eine Durchsuchung wegen Kinderpornografie stattgefunden oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Seit dem 01.07.2021 sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor; auch bei Bagatellfällen.

Jetzt steht viel auf dem Spiel, doch wir stehen an Ihrer Seite und können aufgrund langjähriger Erfahrung in aller Regel Ihre Freiheit erhalten und in vielen Fällen sogar eine Gerichtsverhandlung und Bestrafung in Gänze abwenden.

Strafe Kinderpornografie

Das Gesetzt sieht bei einer Verurteilung im Kontext von Kinderpornografie eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Der Grundtatbestand Besitz, Erwerb Sichverschaffen und Verbreiten von Kinderpornografie (184 b StGB) sieht einen Strafrahmen von einem Jahr Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Was ist Kinderpornografie?

Kinderpornografie im Sinne des Strafgesetzbuches meint alle kinderpornografischen Inhalte (früher „Schriften“). In aller Regel geht es um Bilder und Videos aber auch Texte können dem Tatbestand unterfallen.

Mit Kind sind Personen unter 14 Jahren gemeint. 

Achtung: Auch Umgang mit Jugendpornografie ist strafbar und auch Zeichnungen (zum Beispiel Comics und Mangas) fallen unter den Tatbestand.

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Was kann ein Anwalt für Sexualstrafrecht tun bei Vorwurf Kinderpornografie?

Jedes Verfahren im Bereich Kinderpornografie setzt Spezialwissen und Erfahrung voraus. Zunächst können wir durch in vielen Fällen durch technische Argumentation gegen den Besitzwillen – dargelegt in einer ausführlichen Schutzschrift – eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung abwenden auch wenn inkriminierte Bilder auf Ihren Speichermedien oder im Rahmen einer Cyberfahndung gefunden wurden. Wenn die Beweislage erdrückend ist, erarbeiten wir aber in jedem Fall eine Strategie zum Erhalt Ihrer Freiheit.

Schalten Sie bei einem Vorwurf der Kinderpornografie sofort eine auf Sexualstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ein. Je nach Fall sind die Verteidigungschancen beim Vorwurf „Kinderpornografie“ vergleichbar gut. Dies gilt auch in zunächst aussichtslos erscheinenden Situationen.

Im Hinblick auf die hohe Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe für den Besitz nur eines Bildes und die neu eingeführte Strafbarkeit des Abrufs ohne Speicherung ist es wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren alles zu tun, um einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt bereits bei der Vorladung oder Hausdurchsuchung zu beauftragen.

Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Strategie und stehen Ihnen absolut parteiisch zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Mit uns können Sie offen über alles sprechen. Wir stehen an Ihrer Seite!

Auch wenn Kinderpornografie gefunden wird ist noch nichts verloren. Unklarheiten aber auch bestimmte Metadatenergebnisse bei Cyberfahndung liefern uns vielfach die Grundlage für eine erfolgreiche Argumentation gegen den erforderlichen Nachweis des Vorsatzes.

Nur Jahre lange Erfahrung und technische Expertise sowie umfassende Kenntnisse der Rechtsprechung zu Themen wie „sichtbarer Bereich“, Beifang, „Cache-Speicher“ ermöglichen eine kraftvolle und erfolgreiche Verteidigung. Ohne eine akribische Arbeit mit den technischen Details einer Cyberfahndung und Datenträgerauswertung ist dies unmöglich.

Durchsuchung bei Vorwurf Kinderpornografie

Bei einer Durchsuchung gilt:

  • Keine Aussage
  • Keine Fragen stellen
  • Keinen Widerstand leisten
  • Keine Passwörter herausgeben
  • Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren
  • Keine Unterschrift leisten
  • Durchsuchungsbeschluss geben lassen

 

Sie haben sich nicht an Alles gehalten? Keine Sorge! Die wenigsten verhalten sich optimal. Wir finden eine Lösung und stehen an Ihrer Seite! Eine Durchsuchung ist immer ein Schock. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir erarbeiten eine Lösung mit Ihnen zum Erhalt Ihrer Freiheit und idealerweise auch zur Verhinderung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

 

strafrecht-verteidigung

Was tun bei Vorladung Kinderpornografie?

Bei einer Vorladung wegen Kinderpornografie gilt einmal mehr:

Termin absagen lassen durch spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht!

Machen Sie keine Aussage! Das ist Ihr gutes Recht! Jeder Satz kann Verteidigungschancen verschlechtern. Ein Schweigen wird niemals zu Ihren Lasten gewertet.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Einer Vorladung wegen Kinderpornografie müssen und sollten Sie nicht Folge leisten. Wir können den Termin noch am Tag Ihres Anrufs absagen und gemeinsam eine Strategie abstimmen.

 

Wie kommt es zum Verfahren wegen Kinderpornografie?

Die Ermittlungen beruhen häufig auf Cyberfahndungen und beginnen meist mit einer Durchsuchung wegen des Verdachts der Kinderpornografie.

Die Daten der Cyberfahndung beruhen regelmäßig auf Ermittlungen von

NCMEC (National Center for missing and exploited children)

Diese halbstaatliche Organisation aus den USA durchsucht weltweit das Internet und leitet Datensätze an das Bundeskriminalamt weiter. Meistens geht es um Chats oder Uploads bzw. Downloads. Besonders häufig im Fokus sind:

  • Dropbox
  • Whats App (vor allem Gruppen)
  • Tinder
  • Alle Fliesharing-Programme
  • Xhamster
  • Flickr
  • Facebook
  • Knudels
  • Only Fans
  • Joyclub

 

Gefährliche Chats (Cybergrooming)

Vielfach sind Fantasiechats, bei denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht, Ausgangspunkt eines Verfahrens wegen Kinderpornografie. Bei solchen Chats droht ein Strafverfahren wegen Verabredung zum Verbrechen oder wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt (§ 176 a StGB).

Achtung: Eine Bestrafung droht auch, wenn alles dafür spricht, dass kein echtes Kind an den Chats beteiligt war.

Wir sind seit Jahren auch auf solche Chatverfahren spezialisiert. In aller Regel können wir durch gut begründete Schutzschriften eine Einstellung mangels Tatverdacht („großer Freispruch“) oder eine Einstellung gegen Auflage durchsetzen. In beiden Fällen gibt es keine öffentliche Gerichtsverhandlung und keine Eintragung im Zentralregister oder Führungszeugnis.

Die wichtigsten Tathandlungen Kinderpornografie

Nachfolgend gegeben wir einen Überblick über die wichtigsten Tathandlungen:

  • Besitz von Kinderpornografie liegt bereits vor, wenn eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf einem Datenträger besteht. Hier setzt gute Verteidigung häufig beim erforderlichen Besitzwillen an.

 

  • Verbreitet wird kinderpornografisches Material gem. § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB, wenn es an eine Vielzahl unbekannter Personen weitergegeben wird (Versenden in großen Whats-App-Gruppen)

 

  • Ähnlich wird die Tathandlung des öffentlichen Zugänglichmachens gem. § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB ausgelegt. Einziger Unterschied zum Verbreiten ist, dass der kinderpornografische Inhalt nicht an andere Personen weitergegeben werden muss. Bild wird nicht versendet, sondern beispielsweise als Link auf der eigenen Homepage hochgeladen.

 

  • Das Ansehen („Streaming“) von Kinderpornografie ist ebenfalls strafbar. Beim Streaming erfolgt eine kurzfristige Zwischenspeicherung in einem Zwischenspeicher („Cache“), die bei der Auswertung eines Rechners regelmäßig rekonstruiert werden kann. Das manuelle Löschen des Zwischenspeichers (beispielsweise mithilfe spezieller Löschprogramme) zur Vernichtung relevanter Spuren ist häufig nicht ausreichend um Spuren nachhaltig zu beseitigen.

Soll ich eine Therapie machen bei Vorwurf Kinderpornografie?

Einige Mandanten fragen uns, ob Sie eine Therapie machen sollen, wenn Sie mit dem strafrechtlichen Vorwurf der Kinderpornografie konfrontiert sind. Natürlich ist dies nicht anzuraten, wenn Sie unschuldig mit dem Vorwurf überzogen werden. Wenn Sie aber tatsächlich ein Problem in diesem Bereich haben oder sich nicht sicher sind, sollten Sie eine Therapie unbedingt in Angriff nehmen. Gerne beraten wir dazu umfassend.

Was die Verteidigung von Sexualdelikten wie Kinderpornografie bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auszeichnet auf einen Blick:

  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Verhandlungsgeschick
  • Ein Jahrzehnt Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht

FAQs

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Was soll ich beim Vorwurf Kinderpornografie tun?

Wird Ihnen der Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen, sollten Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt.

Welche Strafe droht bei Vorwurf Kinderpornografie?

Das Gesetz sieht seit dem 01.07.2023 für den Besitz, das Verschaffen und Verbreiten von Kinderpornografie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Geldstrafe ist seitdem ausgeschlossen.

Sollte beim Vorwurf Kinderpornografie eine Aussage bei der Polizei gemacht werden?

Auf keinen Fall. Falls bei Ihnen durchsucht wurde oder Sie eine Vorladung erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen gebrauch und keine Angaben gegenüber der Polizei. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

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