Das Sexualstrafrecht ist beherrscht von Aussage gegen Aussage Situationen. Die Verteidigung von Sexualstrafverfahren bei denen Aussage gegen Aussage steht, erfordert besondere aussagepsychologische Expertise und Erfahrung.

Welche Irrtümer gibt es bei Aussage gegen Aussage?

  1. Irrtum: Es gibt keine Beweise bei Aussage gegen Aussage

Viele Menschen insbesondere Beschuldigte, die unschuldig sind, glauben, dass es bei Aussage gegen Aussage keine Beweise gibt. Das ist falsch. Die Strafprozessordnung geht davon aus, dass die belastende Zeugenaussage ein Beweismittel ist. Es kommt darauf an, ob man der Zeugin oder dem Zeugen Glauben schenkt. Vielfach neigen Staatsanwaltschaften und Gerichte vorschnell der belastenden Zeugenaussage Glauben zu schenken, auch wenn es keine anderen Beweise gibt.

  1. Irrtum: Ich werde auf jeden Fall freigesprochen, weil Aussage gegen Aussage steht.

Viele glauben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bei Aussage gegen Aussage ohnehin einstellt oder ein Gericht freisprechen wird. Das ist nicht der Fall. Wenn dies so wäre, gäbe es quasi keine Anklagen und Verurteilungen im Sexualstrafrecht. Denn hier steht fast immer Aussage gegen Aussage. Die Praxis beweist das Gegenteil. Vielfach schenken die Strafverfolgungsbehörden vorschnell der Anzeigenerstatterin/dem Anzeigenerstatter Glauben. Gute Strafverteidigung macht die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage frühzeitig sichtbar und verhindert so eine Anklage der Staatsanwaltschaft und damit auch eine Verurteilung und belastende Gerichtsverhandlung.

  1. Irrtum: Ich werde die belastende Aussage mit meiner eigenen Aussage zu Fall bringen.

Bei Aussage gegen Aussage kommt es nicht darauf an, welcher Aussage mehr zu glauben ist. Das methodische Prinzip der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes (sog. Null-Hypothese) ein anderes. Es kommt darauf an, ob die belastende Aussage im Kerngeschehen anhand der von der Rechtsprechung anerkannten aussagepsychologischen Kriterien glaubhaft ist. Natürlich ist es wichtig deutlich zu machen, wenn ein Beschuldigter den Tatvorwurf bestreitet. Eine Aussage bei der Polizei nach Vorladung ohne Akteneinsicht und planvolle Strategie gefährdet allerdings die Verteidigungschancen erheblich. Daher ist das Mittel der Wahl zunächst zu Schweigen und einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu beauftragen. Anschließend ist die belastenden Aussage zu professionell zu Fall zu bringen und zu prüfen, wie und ob die Informationen des Mandanten in das Verfahren gebracht werden.

Wie helfen wir Menschen, denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird?

  • Nachweisbar erfolgreiche Methode: Gerichtsverhandlung verhindern
  • Individuelle aussagepschychologische Analyse
  • Wir machen die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage sichtbar

Was kann ein Anwalt für Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage für mich tun?

In keinem Gebiet ist Strafverteidigung so wirkmächtig wie bei Aussage gegen Aussagen im Sexualstrafrecht. In keinem Gebiet kommt es so sehr auf die Qualität der Strafverteidigung an. Mit Erfahrung, Expertise und Hartnäckigkeit können wir in den allermeisten Fällen bei Aussage gegen Aussage eine belastende Gerichtsverhandlung und somit auch Bestrafung verhindern. Ziel muss die Einstellung mangels Tatverdacht (auch genannt „großer Freispruch“) sein.

Dies gelingt im Sexualstrafrecht bei frühzeitiger Mandatierung über zwei Argumentationsschienen:

  • Nach Akteneinsicht ist die wörtlich dokumentierte, belastende Aussage nach den aussagepsychologisch anerkannten Kriterien des Bundesgerichtshofs genau zu analysieren. Darunter fällt zum Beispiel die Konstanz der Aussage, die Widerspruchsfreiheit, die Plausibilität. Auch ist eine umfassende Untersuchung der Entstehung der Aussage (Aussagegenese) erforderlich. Gab es zum Beispiel Suggestionen? Auch die Motivanalyse kann eine wichtige Rolle spielen. In vielen Fällen spielen auch psychische Erkrankungen (zum Beispiel Borderline) eine gewichtige Rolle bei der Aussageanalyse.

  • Eine zweite Argumentationsschiene bietet sich nicht in allen Fällen, aber in vielen Fällen insbesondere bei den Vorwürfen sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung an. In diesen Fällen können wir immer wieder heraus arbeiten, dass bei genauer Betrachtung der belastenden Aussage selbst bei Wahrunterstellung der Aussage der erforderliche entgegenstehende Wille nicht erkennbar gewesen ist.

 

In jedem Fall kommt es bei Aussage gegen Aussage darauf an, eine fachlich fundierte und akribisch ausgearbeitete Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft zu setzen, so dass diese schon am Ende der ersten Stufe des Strafverfahrens aufgibt und das Verfahren mangels Tatverdacht (auch genannt großer Freispruch) einstellt. So ist nicht nur die Freiheit unser Mandanten erhalten. Nein so ersparen wir unseren Mandanten auch eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Führungszeugnis.

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.

FAQs

Was bedeutet Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?

Aussage gegen Aussage bezieht sich auf Situationen, in denen es keine weiteren Beweise gibt außer den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten und des vermeintlichen Opfers. Dies ist häufig im Sexualstrafverfahren der Fall, wo es keine direkten Zeugen gibt.

Was kann ein Strafverteidiger bei Aussage gegen Aussage tun?

Mit Erfahrung, Expertise und Hartnäckigkeit können wir in den allermeisten Fällen bei Aussage gegen Aussage eine belastende Gerichtsverhandlung und somit auch Bestrafung verhindern. Ziel muss die Einstellung mangels Tatverdacht (auch genannt „großer Freispruch“) sein.

Was sind die Herausforderungen bei Aussage gegen Aussage Situationen?

Die Hauptherausforderung besteht darin, dass es oft keine physischen Beweise gibt, die die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten eindeutig belegen können. Das kann zu einem Aussage gegen Aussage Szenario führen, das die Verteidigung erschwert. Daher ist es wichtig einen erfahrenen Strafverteidiger zu haben, der eine bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt.

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