Prof. Dr. Sönke Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sind ein seit Jahren eingespieltes Erfolgsduo im Bereich der strafrechtlichen Revision. Zahlreiche Verurteilungen konnten durch die sie bei verschiedenen Revisionsgerichten (Oberlandesgerichte und Bundesgerichtshof für Strafsachen) im Rahmen der Revision zu Fall gebracht werden.v

Strafrechtliche Revision als Königsdisziplin

Das Revisionsrecht gilt als die schwierigste Disziplin im Strafrecht. Nur wenige Rechtsanwälte haben sich auf diesen Bereich „Revision Strafrecht spezialisiert. Auch ein großer Teil der Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen ausschließlich in der Instanz und überlassen die Revision anderen.

Dies hat gute Gründe. Wer ein Urteil in der Revision im Strafrecht auf seine Fehlerhaftigkeit überprüfen will, muss mit der gesamten Strafprozessordnung, aber auch dem materiellen Strafrecht bestens vertraut sein. Revisionsrecht erfordert Praxiserfahrung und Zeit, insbesondere bei längeren Urteilen und Hauptverhandlungsprotokollen. Ohne eine entsprechende Spezialisierung kann eine Revision nicht sinnvoll bearbeitet werden.

Wir arbeiten in jedem Revisionsverfahren eine Prüfliste von mehreren hundert Punkten in jedem Revisionsverfahren durch. Revisionsrecht ist streng formal. Schon das Fehlen eines einzigen Satzes kann bei einer Verfahrensrüge zur Erfolglosigkeit der strafrechtlichen Revision führen.

Expertise in der Revision: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig bearbeitet seit zehn Jahren erfolgreich strafrechtliche Revisionen vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Er bildet angehende Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte im Revisionsrecht aus und ist zudem FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) unter anderen im Bereich der Revision im Sexualstrafrecht.

Strafverteidiger Prof. Gerhold verfügt über langjährige Erfahrung im Revisionsrecht. Bundesweit vertritt er Mandanten erfolgreich vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Als Revisionsexperte hat er auch in komplexen Verfahren erfolgreiche Revisionen betreut. Die praktische Bandbreite seiner Revisionsverteidigung deckt das gesamte Strafrecht vom Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht ab; ein weiterer Fokus liegt auf der Revision im Wirtschaftsstrafrecht. Neben der umfangreichen praktischen Erfahrung verfügt er auch über entsprechende wissenschaftliche Expertise auf diesem Gebiet. Maßgeblich sind seine Publikationen zu Rechtsfragen des Hauptverhandlungsprotokolls und der Rügbarkeit von erheblichen Abweichungen zwischen den gerichtlichen Sachverhaltsfeststellungen und dem sich aus den Akten ergebenden Sachverhalt.

Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vertreten Sie engagiert in allen revisionsrechtlichen Fallgestaltungen auf höchstem wissenschaftlichen und praktischen Niveau.

Dr. Jonas Hennig

  • Bundesweit gefragter Experte im Sexualstrafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • FAO-Dozent Sexualstrafrecht (Dozent für Fachanwälte im Sexualstrafrecht)
  • Landesbester Staatsexamen

Revision – ein schriftliches Verfahren

Das Revisionsverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren ohne neue Beweisaufnahme. Daher ist eine bundesweite Vertretung ohne Weiteres möglich. Nur selten kommt es zu einer mündlichen Revisionsverhandlung, die wir selbstverständlich bundesweit wahrnehmen.

Hat eine Revision Erfolg bedeutet dies in aller Regel, dass das Urteil aufgehoben wird und es zu einer erneuten Verhandlung am Ursprungsgericht kommt.

Welche Urteile sind mit der Revision angreifbar?

Revision ist möglich gegen folgende Urteile:

  • Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts
  • Berufungsurteile des Landgerichts
  • Urteile des Amtsgerichts (Sprungrevision)

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.

Was wird bei einer Revision überprüft?

Im Rahmen einer Revision wird das gesamte Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll sowie die Anklage und der Eröffnungsbeschluss auf rechtliche Fehler überprüft. Dabei kann es sich um materielle Fehler oder Verfahrensfehler handeln.

Eine Revision hat häufig aufgrund formaler Fehler Erfolg haben; zum Beispiel bei der Missachtung von gesetzlichen Fristen. Wir überprüfen jedes Urteil im Rahmen der Revision anhand einer mehrere hundert Punkte umfassenden Prüfliste. Die häufigsten Fehler, die zu einer erfolgreichen Revision führen sind:

  • Fehlende Tiefe der Feststellungen
  • Falsche Subsumtion unter einer Strafnorm
  • In sich fehlerhafte Beweiswürdigung
  • Zu Unrecht abgelehnte Beweisanträge
  • Fehler in der Strafzumessung

 

Achtung: In der Revision kann nicht gerügt werden, dass sich alles ganz anders zugetragen hat, als vom Gericht festgestellt. Erst auf eine erfolgreiche Revision hin, also im Fall der Urteilsaufhebung, kommt es in einem zweiten Anlauf in der Instanz darauf an, was wirklich passiert ist bzw. ob eine Verurteilung aufgrund der vorhandenen Beweise möglich ist. Nur in seltenen Ausnahmen führt eine Revision zum direkten Freispruch in der Revisionsinstanz. Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen Sachverhalt festgestellt hat, der gar keiner Strafbarkeit unterfällt.

Fristen – wann sollte ich einen Revisionsverteidiger beauftragen

Es ist zu unterscheiden zwischen der Revisionseinlegungsfrist (§ 341 StPO) und der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 StPO). Idealerweise hat der Instanzverteidiger bereits nach Verkündung des Urteils Revision eingelegt. Dies ist nur ein Einzeiler.

Die eigentliche Arbeit entsteht durch die schriftliche Revisionsbegründung, die innerhalb der variierenden Frist des § 345 StPO erfolgen muss. Die Frist beginnt in der Regel mit Urteilszustellung.

Sie sollten aber direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung oder die Revisionseinlegung und nicht erst bei Zustellung des Urteils den Revisionsverteidiger beauftragen. So können wir uns zur Akte legitimieren, Vorbereitungen treffen und nach Zustellung des Urteils direkt mit der Revisionsprüfung beginnen.

Ablauf Revisionsverfahren

Der Ablauf des Revisionsverfahrens stellt sich wie folgt dar:

  1. Revisionsprüfung durch den Verteidiger
  2. Einreichung einer Revisionsbegründungschrift
  3. Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft oder Generalbundesanwaltschaft
  4. Möglichkeit der schriftlichen Gegenerklärung
  5. Ausnahmsweise mündliche Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof
  6. Entscheidung des Revisionsgerichts (Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof)
  7. Im Fall erfolgreicher Revision neue Verhandlung am Instanzgericht (andere Kammer)

 

Was kostet eine Revision?

Die Kosten einer Revision hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Bei uns können Sie entscheiden, ob wir die Revision nach Stundensatz abrechnen oder Sie mit einer Pauschale von Anfang an Kostensicherheit haben, unabhängig davon wie lange die Revisionsbegründung in Anspruch nimmt. Wir klären Sie umfassend über die Kosten auf. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht! Gerne machen wir Ihnen in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch ein Angebot.

FAQs

Was ist eine Revision im Strafrecht?

Im Rahmen einer Revision wird das gesamte Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll sowie die Anklage und der Eröffnungsbeschluss auf rechtliche Fehler überprüft. Dabei kann es sich um materielle Fehler oder Verfahrensfehler handeln.

Welche Rolle spielt ein Strafverteidiger bei der Revision im Strafrecht?

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann in diesem Gebiet durch gründliche Analyse mögliche Fehler identifizieren und rechtliche Argumente für die Überprüfung der Entscheidung entwickeln. Sie kämpfen während des gesamten Verfahrens für eine Fairness und Gerechtigkeit.

Was kostet eine Revision?

Die Kosten einer Revision hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab.

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