Häusliche Gewalt – wenn Konflikte strafrechtlich eskalieren
Vorwürfe im Kontext häuslicher Gewalt führen häufig zu unmittelbaren polizeilichen Maßnahmen und schnellen strafrechtlichen Ermittlungen. Schon ein einzelner Streit kann ein Strafverfahren auslösen – oft noch bevor die Beteiligten selbst die Situation vollständig aufgearbeitet haben.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt Mandanten in ganz Baden-Württemberg diskret und strategisch bei Vorwürfen im familiären oder partnerschaftlichen Umfeld.
Was versteht man unter häuslicher Gewalt?
Der Begriff „häusliche Gewalt“ ist kein eigener Straftatbestand. Vielmehr umfasst er unterschiedliche Delikte, die im privaten oder familiären Umfeld begangen worden sein sollen, etwa:
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Nachstellung (§ 238 StGB)
Bereits eine Auseinandersetzung zwischen Partnern oder Familienangehörigen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Typische polizeiliche Sofortmaßnahmen
In Baden-Württemberg greifen Polizei und Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig konsequent ein.
Häufige Maßnahmen sind:
- Wohnungsverweis
- Kontakt- oder Näherungsverbot
- Sicherstellung von Schlüsseln
- Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Diese Maßnahmen erfolgen oftmals unmittelbar – noch bevor die Sachlage abschließend geklärt ist.
Strafrahmen und Verfahrensdynamik
Der konkrete Strafrahmen hängt vom zugrunde liegenden Tatvorwurf ab. Bei Körperverletzungsdelikten drohen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 223 StGB)
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 224 StGB)
In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Die Beweiswürdigung ist daher von zentraler Bedeutung.
Gerade im häuslichen Kontext entstehen Verfahren häufig aus emotional aufgeladenen Situationen. Eine professionelle Verteidigung setzt hier an und analysiert Widersprüche sowie Motivlagen sorgfältig. Häufig können Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung durchsetzen und Bestrafung und einen belastenden und öffentlichen Strafprozess verhindern sowie das Führungszeugnis schützen.
Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.
Verteidigungsmöglichkeiten bei Vorwürfen häuslicher Gewalt
Bei Vorwürfen im familiären Umfeld sind folgende Aspekte besonders sorgfältig zu prüfen:
- Aussagekonstanz und Glaubhaftigkeit
- mögliche Falschbelastungsmotive
- Notwehr oder wechselseitige Eskalation
- objektive Verletzungsbefunde
- Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153 ff. StPO
Nicht selten lassen sich Verfahren bei entsprechender Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsverfahren beenden.
Wichtig:
Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig – HT Strafverteidiger
Dr. Hennig ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich im Strafrecht tätig. Gerade bei sensiblen Vorwürfen im privaten Umfeld ist eine diskrete, sachliche und strategisch präzise Verteidigung entscheidend. Dabei steht eine persönliche und individuelle Betreuung unser Mandanten an erster Stelle.
HT Strafverteidiger vertritt Mandanten in ganz Baden-Württemberg und bundesweit, mit dem Ziel, Verfahren möglichst frühzeitig und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Das Führungszeugnis bleibt auf diese Weise sauber.
Vereinbaren Sie frühzeitig ein Erstgespräch.
FAQs
Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Es ist auch nicht ratsam, auch nicht wenn Sie unschuldig sind.
Kann ich trotz Wohnungsverweis zurück in meine Wohnung?
Ein Wohnungsverweis ist zeitlich begrenzt. Die konkrete Dauer und mögliche gerichtliche Maßnahmen sollten anwaltlich geprüft werden.
Wird ein Verfahren automatisch eingestellt, wenn der Partner keine Anzeige mehr möchte?
Nein. Viele Delikte im Kontext häuslicher Gewalt werden von Amts wegen verfolgt – unabhängig vom Willen des Anzeigenden.
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel, Strafverteidiger
- Volljurist und Of Counsel
- Ordentliche Professur
- Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
- Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude




