ALLGEMEINES STRAFRECHT
Gefährliche Körperverletzung – wenn die Begehungsweise entscheidend ist

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB wiegt deutlich schwerer als die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB. Bereits bestimmte Begehungsformen führen zu einer erheblichen Strafverschärfung.

In ganz Baden-Württemberg und bundesweit verteidigt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Mandanten gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mit einer klar strukturierten Verteidigungsstrategie und frühzeitiger Akteneinsicht.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat unter besonders gefährlichen Umständen begangen wird. Das Gesetz nennt insbesondere folgende Varianten:

  • Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
  • Einsatz von giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen
  • hinterlistiger Überfall
  • gemeinschaftliche Tatbegehung
  • eine das Leben gefährdende Behandlung

Bereits ein beschuhter Tritt gegen den Kopf oder der Einsatz alltäglicher Gegenstände kann als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft werden. Maßgeblich ist, ob der Gegenstand objektiv geeignet ist, in der konkreten Verwendungen erhebliche Verletzungen zu verursachen.

 

Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Anders als bei der einfachen Körperverletzung wird sie immer von Amts wegen verfolgt – unabhängig davon, ob das Opfer einen Strafantrag stellt.

Bereits der erhöhte Mindeststrafrahmen zeigt, wie ernst die Strafverfolgungsbehörden diesen Vorwurf nehmen.

 

Typische Konstellationen

In der Praxis betreffen Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung häufig:

  • Auseinandersetzungen in Bars oder auf Veranstaltungen
  • Schlägereien mit mehreren Beteiligten
  • häusliche Konfliktsituationen
  • Tritte gegen am Boden liegende Personen
  • Einsatz von Flaschen, Gläsern oder anderen Gegenständen

Gerade bei dynamischen Geschehensabläufen kommt es oft auf eine präzise Rekonstruktion des Tatablaufs an.

 

Unterschied zur schweren Körperverletzung (§ 226 StGB)

Während sich die gefährliche Körperverletzung auf die Art der Begehung bezieht, knüpft die schwere Körperverletzung an besonders gravierende Tatfolgen an, etwa:

  • dauerhafte Entstellung
  • Verlust des Sehvermögens
  • Lähmungen
  • Verlust wichtiger Gliedmaßen

Die Abgrenzung ist für die Strafverteidigung von erheblicher Bedeutung, da sich hieraus deutlich unterschiedliche Mindeststrafen ergeben.

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.

Verteidigungsmöglichkeiten bei § 224 StGB

Bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sind verschiedene Verteidigungsansätze zu prüfen:

  • Liegt tatsächlich ein „gefährliches Werkzeug“ vor?
  • War die Behandlung objektiv lebensgefährlich?
  • Handelte es sich um Notwehr (§ 32 StGB)?
  • Ist die gemeinschaftliche Begehung nachweisbar?
  • Bestehen Widersprüche in Zeugenaussagen?
  • Kann eine Herabstufung auf § 223 StGB erreicht werden oder der der Vorwurf ganz beseitigt werden?

In vielen Verfahren entscheidet die genaue juristische Einordnung der Begehungsform über Strafmaß oder Einstellungsmöglichkeiten.

 

Wichtig:
Machen Sie keine Angaben bei der Polizei. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können in aller Regel mit einer gut begründeten Schutzschrift und Überzeugungskunst eine Bestrafung und einen öffentlichen Strafprozess verhindern.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig – HT Strafverteidiger

Dr. Hennig ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich im Strafrecht tätig. Die Verteidigung bei schweren Gewaltdelikten erfordert umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu § 224 StGB und eine präzise Analyse der Beweislage. Einsatz und persönliches Engagement sind ebenso prägend für unsere Arbeit wie fachliche Exzellenz.

HT Strafverteidiger verteidigt Mandanten in ganz Baden-Württemberg, diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf das bestmögliche Ergebnis. Immer mit einer persönlichen und individuellen Betreuung.

Vereinbaren Sie frühzeitig ein Erstgespräch.

FAQs

Wann gilt ein Gegenstand als gefährliches Werkzeug?

Ein Gegenstand ist ein gefährliches Werkzeug, wenn er objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Maßgeblich sind Beschaffenheit und konkrete Verwendung im Einzelfall.

Ist eine Bewährungsstrafe möglich?

Ja, insbesondere bei Ersttätern und günstiger Sozialprognose. Der erhöhte Mindeststrafrahmen macht eine professionelle Verteidigung jedoch besonders wichtig. Oftmals sind aber deutlich bessere Ergebnisse möglich.

Wird die Tat auch ohne Strafantrag verfolgt?

Ja. Die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird von der Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Opfers verfolgt.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

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