Das Strafverteidigerteam um Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig steht für Strafverteidigung aus Leidenschaft

Bundesweite Vertretung, jahrelange Erfahrung in tausenden von Verfahren, voller Einsatz, Kampfgeist, Empathie und eine herausragende Fachkompetenz sind dabei die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverteidigung in jedem einzelnen Mandat.

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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Im Strafrecht geht es nicht nur darum die Erwartungen unserer Mandanten zu erfüllen. Wir wollen sie übertreffen.“

Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht

In aller Regel können wir im allgemeinen Strafrecht durch eine gut begründete Schutzschrift eine Bestrafung und eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern. Ihr Führungszeugnis bleibt in diesem Fall auch sauber.

Nachfolgend weisen wir auf besonders wichtige Tatbestände im allgemeinen Strafrecht hin:

Körperverletzung (§ 223 StGB)

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Häusliche Gewalt

Nachstellung (§ 238 StGB)

Beleidigung (§ 185 StGB)

Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Diebstahl (§ 242 StGB)

Betrug (§ 263 StGB)

Hehlerei (§ 259 StGB)

Geldwäsche (§ 261 StGB)

Illegales Glücksspiel (§ 284 StGB)

Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern
Berufung.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Bundesweit tätig im Sexualstrafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht)
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Sönke Gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger
  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Was Mandanten und Medien über uns sagen

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