29.08.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen  

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe beim Tanzen auf dem Frühlingsfest einer Frau an das Gesäß gefasst und sie daraufhin beleidigt. Nachdem er von der Security aus dem Festzelt gebracht worden sei, habe er auch einen Mitarbeiter der Security beleidigt. In einem ausführlich begründeten Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin bestanden. Zudem stand angesichts der nicht unerheblichen Alkoholisierung des Mandanten die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit im Raum, welches angesichts der Vorwürfe aus dem unteren Bereich strafrechtlicher Relevanz unverhältnismäßig gewesen wäreDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.