28.08.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ravensburg
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verschaffung von jugendpornographischen Inhalten
Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, eine Durchsuchung gab es nicht. Laut Bericht seien vier Textnachrichten mit Inhalten verschickt worden, die auf eine Verschaffungshandlung hingewiesen haben sollen. Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, konnte mit einem Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass es schon am konkretisierten Tatgeschehen fehlte. Es wurde aus der Ermittlungsakte überhaupt nicht deutlich, was dem Mandanten konkret vorgeworfen wurde und in welchem Zusammenhang die Nachrichten zu sehen sind. Darüber hinaus führte er aus, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt.
