28.08.2026

28.08.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ravensburg
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verschaffung von jugendpornographischen Inhalten

Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, eine Durchsuchung gab es nichtLaut Bericht seien vier Textnachrichten mit Inhalten verschickt worden, die auf eine Verschaffungshandlung hingewiesen haben sollen. Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrechtkonnte mit einem Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dases schon am konkretisierten Tatgeschehen fehlte. Es wurde aus der Ermittlungsakte überhaupt nicht deutlich, was dem Mandanten konkret vorgeworfen wurde und in welchem Zusammenhang die Nachrichten zu sehen sind. Darüber hinaus führte er aus, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt.