28.01.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB 

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er sollte die damals elf bzw. zwölfjährige Tochter seiner Ex-Freundin zweimal täglich vergewaltigt haben.  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stellte in einer Schutzschrift heraus, dass die Aussage der unmittelbaren Belastungszeugin unglaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.