Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über seinen Dropbox-Account inkriminierte Dateien hochgeladen zu haben. Auslöser des Ermittlungsverfahrens war ein sog. CyberTipline Report des NCMEC, woraufhin bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung stattfand und diverse Geräte sichergestellt wurden. Die verfahrensauslösenden Dateien konnten darauf nicht gefunden werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Tübingen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.