26.10.2024

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Cousin eine Bekannte nach einer Feier vergewaltigt zu haben. Sie hätten sie sich unter Ausnutzung ihres alkoholisierten Zustandes abwechselnd von ihr oral befriedigen lassen und seien gleichzeitig von hinten in sie eingedrungen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungszeugin in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.