25.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Amtsgericht Soltau
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens bei dem Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem zum Geschehenszeitpunkt 15-jährigen Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Die 14-jährige Ex-Freundin, mit der er kurz zuvor eine Beziehung führte, gab an, dass sie einmal Sex ohne Kondom gehabt hätten, den sie nicht gewollt hat. Wie sich herausstellte, hatten sie zwar bis zu Zeitpunkt nur geschützten Sex. Die Ex-Freundin hat erst auf das Kondom hingewiesen, als mein Mandant kurz vor dem Höhepunkt war. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig argumentierte, dass unser Mandant jedenfalls nicht erkennen konnte, dass der Sex nicht einvernehmlich war. Vielmehr ging er davon aus, dass sie, ohne jegliche Äußerung und körperliche Gegenwehr, damit einverstanden war. Dem von uns gestellten Antrag folgte das Gericht, ließ die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu und stellte das Verfahren ein.
