25.07.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Hintergrund des hiesigen Verfahrens waren umfangreiche Ermittlungen gegen die Nutzer eines im „Darknet“ angesiedelten Forums. Die ermittelte IP-Adresse konnte dem Familienanschluss meines Mandanten zugeordnet werden, sodass nicht nur er, sondern auch seine Familienmitglieder in Verdacht gerieten. Im Rahmen einer Durchsuchung erhärtete sich jedoch der Verdacht gegen unseren Mandanten, welcher sich kooperativ verhielt und die Ermittlungen dadurch erleichterte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
