25.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einem Kind seiner Kindergartengruppe in den Intimbereich gefasst zu haben. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der nur vierjährigen Zeugin unglaubhaft war, da sie erhebliche Widersprüche aufwies und jegliche Details vermissen ließ. Die Schutzschrift stützte sich vor allem auf die Suggestionshypothese in der Aussagepsychologie, die vor allem bei Aussagen von Kindern zu beachten ist. Aus der Akte ergab sich ein eindeutiges Bild einer Suggestion des Geschehensablaufs. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
