24.06.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetanbieter Dropbox Inc. eine oder mehrere kinderpornografische Inhalte hochgeladen zu haben. Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Durchsuchungsbeschluss wurde mangels Verhältnismäßigkeit abgelehnt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass weder ein Nachweis hinsichtlich des Besitzes inkriminierter Dateien bestand noch eine Verbreitungshandlung vorlag. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.