24.01.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. Er soll das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin unsittlich an Brust und Vagina berührt haben. Hintergrund der Vorwürfe waren Manipulationen der Mutter. Sie versuchte ihre Tochter kurz nach der Trennung von unserem Mandanten derart zu beeinflussen, dass sie unwahre Sachen erzählen sollte, um unseren Mandanten zu schaden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Begründung dar, weshalb die Aussage der Anzeigeerstatterin nicht glaubhaft ist. Insbesondere gab es keine unmittelbaren Zeugen, obwohl es zu unzähligen Missbräuchen gekommen sein soll. Die Tochter veränderte ihre Aussage während der Vernehmung derart stark, dass von einer Erlebnisbasis nicht ausgegangen werden konnte. Die Angaben waren zudem undetailliert und nicht plausibel. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt.
