23.02.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin in alkoholisiertem Zustand gegen ihren Willen auf einem Spielplatz sexuell berührt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen zu habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Tübingen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sowohl die Aussagefähigkeit der Anzeigeerstatterin als auch die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass sowohl keine weiteren Beweise das angebliche Geschehen belegen als auch aus Rechtsgründen ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.