22.08.2026

22.08.2026

WER? Strafverteidigerin Gieren
WO? Amtsgericht Villingen-Schwenningen
ERGEBNIS: Freispruch bei Vorwurf Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

Rechtsanwältin Gieren konnte einen Freispruch für den Mandanten am Amtsgericht Villingen-Schwenningen erreichen. Die vorgeworfenen inkriminierten Dateien konnten nicht mehr hergestellt werden und es hat sie auch keine jemals gesehen. Daher konnte die Verteidigung einen Freispruch aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen für den Mandanten erreichen. Es konnte ein Verbreiten mangels Ausgangsdateien nicht nachgewiesen werden und bei den vormals etwaig gespeicherten Dateien konnte weder Speicherort noch Dateipferd nachvollzogen werden.