22.01.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Die einzige unmittelbare Belastungszeugin wurde zunächst telefonisch von der Polizei kontaktiert, da unser Mandant sie wegen Nachstellung anzeigte. Als Retourkutsche hat die Anzeigeerstatterin sogleich behauptet, sie sei von ihm vergewaltigt worden. In ihren insgesamt zwei Vernehmungen ergaben sich viele Widersprüche und Ungereimtheiten, insbesondere hat sie in der ersten Vernehmung von einem anderen Tag gesprochen, an dem die angebliche Vergewaltigung stattgefunden haben sollte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb aufgrund der Null-Hypothese des Bundesgerichtshofs solche Aussagen nicht zur Anklage führen können. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.