21.03.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung, Exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung pornografischer Inhalte, gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine über 80-jährige fast blinde Nachbarin sexuell belästigt zu haben, indem er sie wiederholt an ihren Brüsten berührt und mehrfach in ihrem Beisein onaniert habe. Zudem soll er einmal mit seinem Finger in ihre Scheide eingedrungen sein und ihr ein Foto seines erigierten Gliedes gezeigt haben. Darüber hinaus soll er ihr vor einigen Jahren mit einem Regenschirm auf den Kopf geschlagen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Konstanz konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin in Zweifel ziehen und darlegen, dass auch keine weiteren Zeugen und objektiven Beweise ihre Angaben bestätigen. Zudem scheiterte ein hinreichender Tatverdacht aus Rechtsgründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.