21.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde unter anderem das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Der Vorwurf richtete sich zunächst gegen einen alten Schulfreund unseres Mandanten, der angab, dass nicht er, sondern unser Mandant ein sog. „Dickpic“ über die Plattform „Snapchat“ versendet hat. Begründet hat er dies damit, dass es nicht sein Account gewesen wäre, sondern jener unseres Mandanten. Unser Mandant hat sich hierzu nicht geäußert. Weitere Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es nicht. Die Anzeigeerstatterin gab zudem an, sich nicht mehr an den Chatinhalt und den Chatpartner erinnern zu können. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos an die Anzeigeerstatterin übermittelt hatte. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
