20.08.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Baden Baden
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und Sichverschaffens jugendpornographischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe als Mitglied einer WhatsApp-Gruppe eine jugendpornographische Bilddatei erhalten. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass aus der bloßen Mitgliedschaft einer Rufnummer in einer solchen Gruppe mit großer Mitgliederzahl nicht darauf geschlossen werden kann, dass die Person der Gruppe mit der Intention beigetreten ist, entsprechende Inhalte zu erhalten, geschweige denn selbst der Gruppe beigetreten ist, dies bemerkte oder die darin versendeten Bilder auch speicherte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
