20.08.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz  
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll angeblich die vor Kurzem nach Deutschland ausgewanderte japanische Verlobte seines Freundes unsittlich an Gesäß und Brust berührt haben. Wie sich herausstellte, gelten in Japan jedoch andere Verhaltensweisen bezüglich körperlichen Berührungen. Im japanischen Kulturkreis sind Berührungen und allgemeiner Körperkontakt im Vergleich zum Westen eher unüblich, ja gerade unhöflich und werden oft vermieden. Deshalb war die Anzeigeerstatterin aufgebracht, obwohl unser Mandant keinerlei Tatbestand nach deutschem Recht verwirklichte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte dies in seiner Schutzschrift aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.