20.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung, Beleidigung, der Körperverletzung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe seine Ex-Freundin während der gemeinsamen Beziehung mehrfach geschlagen und getreten, sie beleidigt und bedroht und von ihr während des Geschlechtsverkehrs Bildaufnahmen angefertigt. Insbesondere habe er zudem in einer Situation gegen ihren Willen den Analverkehr durchgeführt. Auch ansonsten sei es mehrfach zu Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gekommen. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass eine Vielzahl der Vorwürfe durch die Anzeigenerstatterin derart vage formuliert wurden und weder in einen zeitlichen noch situativen Kontext eingebettet wurden, dass sie schon die Mindestanforderungen an eine Konkretisierung des Tatgeschehens nicht erfüllten. Auch waren ihren Angaben unglaubhaft, welches Strafverteidiger Dr. Hennig an einer Vielzahl von Anknüpfungstatsachen darlegen konnte. Die Anzeigenerstatterin hatte sich in der Schilderung ihrer vermeintlichen Erlebnisse in Widersprüche verstrickt. Zudem gab sie selbst zu, während der entscheidenden Vorwürfe unter massivem Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Im Zusammenspiel mit mehreren weiteren Umständen belegte dies die hohe Wahrscheinlichkeit einer Scheinerinnerung und nachträglichen Umdeutung des Geschehens. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
