20.06.2026

20.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mannheim  
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin mit dem Vorwand geweckt haben, seinen Schlüssel verloren zu haben. Sie hat ihn reingelassen und die Couch als Schlafplatz angeboten. Im Laufe der Nacht hat unser Mandant es mehrmals versucht, seine Nachbarin zu küssen. Wie sich herausstellte, wollte sie ihn nicht anzeigen und nur ein Beratungsgespräch bei der Polizei führen. Auch im Nachgang wollte sie nicht, dass er bestraft wird. Zudem gab sie zu, „falsche Signale“ gesendet zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Strafantrag fehlte und ein besonderes öffentliches Interesse an de Strafverfolgung anhand des Sachverhaltes nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.