20.06.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin, während diese schlief, sexuell belästigt zu haben, indem er vaginal und anal in sie eingedrungen sei und in einem Fall gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss mit ihr durchgeführt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass sie die Vorwürfe nur aus einer persönlichen Konfliktsituation heraus erhebt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.