20.01.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Freiburg
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Dating-Bekanntschaft sexuell missbraucht zu haben, indem er ohne ihren Willen sein erigiertes Glied bis zum Orgasmus an ihr auf- und abrieb. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Freiburg konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen, nämlich mangels entgegenstehenden Willens der Anzeigeerstatterin und jedenfalls mangels Vorsatzes unseres Mandanten, nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.