19.09.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte auf eine Filehosting-Seite hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die gegenständlichen Vorwürfe der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts in Zweifel ziehen und darlegen, dass eine Meldung aus einem Cybertipline Report ohne das Auffinden von inkriminierten Dateien nicht ausreichend für einen hinreichenden Tatverdacht ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.