19.03.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der versuchten Verbreitung jugendpornografischer Inhalte sowie der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte

Unserem minderjährigen Mandanten wurde vorgeworfen, versucht zu haben, eine jugendpornografische Videodatei per Instagram-Messenger zu versenden sowie eine kinderpornografische Videodatei versendet zu haben und kinderpornografische Bilddateien zu besitzen. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass mangels Nachweises einer Verbreitungshandlung und mangels Besitzwillens kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht bzw. das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.