19.02.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verdachts des sexuellen Übergriffs / der sexuellen Nötigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Arbeitskollegin gegen ihren Willen geküsst zu haben. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin zu der von ihr geschilderten Gegenwehr unglaubhaft waren und jedenfalls ein entgegenstehender Wille für den Mandanten nicht erkennbar war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.