18.05.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu sein. Auslöser des Verfahrens war ein gesondert geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Aus den daraus hervorgegangenen Missbrauchstaten soll mein Mandant Bild- und Videodateien zugesandt bekommen haben. Eine Durchsuchung brachte zwar nicht die verfahrensauslösenden Dateien, jedoch weitere ältere inkriminierte Dateien hervor. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ellwangen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine eindeutige Zuordnung der Dateien zu meinem Mandanten nicht erfolgte und im Übrigen kein Besitzwille daran bestand, da sich die Dateien – von dessen Vorhandensein der Mandant keine Kenntnis hatte – auf einem Gerät befanden, welches er von einem bereits verstorbenen Verwandten vor mehreren Jahren erhalten und seither nicht genutzt habe. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.