18.03.2026
WER? Strafverteidiger Bartsch
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Rottweil
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Diebstahl geringwertiger Sachen, §§ 242 Abs. 1, 248a StGB
Unserer Mandantin wurde Diebstahl geringwertiger Sachen vorgeworfen. Sie entnahm eine Flasche Alkohol aus dem Regal, öffnete sie, trank einen kräftigen Schluck und stellte sie wieder in das Regal. Dabei wurde sie von einer weiteren Kundin beobachtet. Sie war derart alkoholisiert, dass sie beim Verlassen des Supermarktes gestürzt ist. Ob sie die Flasche noch bezahlen wollte, was sie im Nachgang vorhatte, konnte nicht ermittelt werden, da sie nicht mehr ansprechbar war. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unsere Mandantin bereits durch die Vertragsstrafe in Höhe von 25 € den Warenwert in mehr als doppelter Höhe kompensiert hat. Zudem ist sie des Öfteren dort im Supermarkt Kundin, die ihre Waren immer rechtstreu bezahlt. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen, folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
