18.03.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über sein Diensthandy eine jugendpornografische Datei per Snapchat versandt zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass eine Verbreitungshandlung nicht vorliegt und unser Mandant keinen Besitzwillen hinsichtlich der auf seinen Geräten festgestellten inkriminierten Dateien hat. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.