18.01.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine an einem Borderline-Syndrom leidende ehemalige Fahrschülerin in den Räumen seiner Fahrschule wiederholt vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Aussagefähigkeit der einzigen Belastungszeugin sowie die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.