17.11.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Verschaffung und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung, Verschaffung und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Internetdienstleister inkriminierte Dateien an Dritte versendet haben. Bei der Auswertung der im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten Geräte wurden inkriminierte Dateien festgestellt. Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Tatbestände nicht erfüllt sind und damit ein hinreichender Tatverdacht ausscheidet. Die Staatsanwaltschaft folgt dem Antrag und stellte das Verfahren ein.