16.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung jugendpornografischer Schriften
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll ein Bild seines eigenen, nackten Oberkörpers auf der Plattform „Reddit“ hochgeladen haben. Hierbei war er vermeintlich auf Partnersuche. Aufgrund einer Meldung der halbstaatlichen Organisation „NCMEC“ wurde unser Mandant ausfindig gemacht. Es wurde weder durchsucht noch konnten weitere Beweise für seine Täterschaft gefunden werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos hochgeladen hat. Zudem ist das Bild wohl nicht pornographisch, da es nur den Oberkörper ohne Genitalbereich aufzeigt. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
