16.02.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Hechingen
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, dem Anzeigeerstatter vor neun Jahren K.O.-Tropfen verabreicht, ihn sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hechingen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass es sich bei den Anschuldigungen um ein nachträglich verzerrtes Geschehen handelt, das in dieser Form nie stattgefunden hat. Zudem konnte die Glaubhaftigkeit der Aussage des Anzeigeerstatters erfolgreich in Zweifel gezogen und die Vorwürfe anhand von Chatverläufen eindrucksvoll widerlegt werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.