15.12.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB 

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung seiner Ehefrau vorgeworfen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, dass schon Zweifel an der Aussagefähigkeit der Anzeigenerstatterin bestanden und ihre Aussage zudem unglaubhaft war. Zudem war die Tatumschreibung derart unkonkret, dass bereits dies für die Umgrenzungsfunktion der Anklage nicht reichen würde. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.